Die unterschiedlichen Wohnkosten in Stadt und Land müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 in der Beamtenbesoldung abgebildet werden. Das hat der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Interview der der Mediengruppe Bayern bestätigt. Die mögliche Höhe der Änderungen könnte monatlich im dreistelligen Bereich liegen.