Aufreger in Österreich
Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz ist wegen Falschaussage angeklagt

18.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:20 Uhr

Sebastian Kurz, ehemaliger Bundeskanzler von Österreich,wird wegen des Verdachts der Falschaussage angeklagt. Das gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Freitag in Wien bekannt. −Foto: Darko Vojinovic/AP/dpa

Der frühere österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz ist wegen Falschaussage angeklagt worden. Der Prozess gegen Kurz beginnt am 18. Oktober.



Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Freitag in Wien mitteilte, werden dem konservativen Ex-Kanzler falsche Aussagen vorgeworfen, die er bei der Befragung zum Umbau der österreichischen Staatsholding ÖBAG getätigt haben soll.

Insbesondere hinsichtlich der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der neuen Gesellschaft machte er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft falsche Angaben.

Prozess beginnt am 18. Oktober



Der Prozess gegen Kurz beginnt am 18. Oktober. Zunächst seien zwei weitere Verhandlungstage am 20. und 23. Oktober anberaumt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag mit. Angeklagt sind laut Gericht neben Kurz auch sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli sowie die frühere Generaldirektorin der Casinos Austria, Bettina Glatz-Kremsner. Der Akt umfasse mehrere Kisten, der Strafantrag mehr als 100 Seiten, hieß es.

Gegenstand des Verfahrens sind Aussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss sowie Angaben im Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten falsche Beweisaussagen vor. Kurz soll seinen wahren Einfluss bei der Bestellung des Chefs der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, verschleiert haben.

Kurz bestreitet die Vorwürfe



Der 36-jährige Kurz erklärte im Onlinedienst X (vormals Twitter), die Vorwürfe seien falsch und „wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen“.

„Bemerkenswert und rechtsstaatlich nicht unbedenklich“ sei allerdings, dass die Medien einmal mehr vor den Betroffenen über den Verfahrensstand informiert worden seien, erklärte Kurz.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte noch vor Bekanntgabe der Anklage den Schritt begrüßt. Damit bestehe „endlich die Möglichkeit der Aufklärung“ und das auch für alle „betroffenen Personen“, sagte Nehammer bei einem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Salzburg.

− afp/dpa