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So geht es richtig: Wählen per Brief bei der Europawahl 2024

13.05.2024 | Stand 14.05.2024, 11:56 Uhr |

Wer am Wahlsonntag seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, kann auch per Briefwahl wählen. − Foto: dpa

Die ersten Wahlbenachrichtigungen liegen bereits in den Briefkästen, bis zur Europawahl dauert es nicht mehr lang. Wer seine Stimme am 9. Juni nicht in einem Wahllokal abgebeben möchte, kann auch per Brief wählen. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier.



Grundsätzlich können alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Stimme bei der kommenden Europawahl per Briefwahl abgeben. Ein besonderer Grund muss dafür nicht angeben werden. Wichtig ist nur, dass man die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl beantragt.

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So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen



Wer per Briefwahl wählen möchte, braucht einen Wahlschein, der einfach bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden kann. Dem Wahlschein liegen dann automatisch die Briefwahlunterlagen für die Europawahl bei.

Das Beantragen geht entweder persönlich oder schriftlich, auch per Fax oder E-Mail. Bei vielen Gemeinden ist es mittlerweile auch möglich, den Wahlschein online zu beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein Vordruck für den Antrag, der ausgefüllt zurückgesandt werden kann.

Beantragt werden sollte der Wahlschein möglichst frühzeitig, heißt es auf der Internetseite der Bundeswahleiterin. Bis spätestens am Freitag vor dem Wahltag, also dem 7. Juni, um 18 Uhr muss der Antrag für die Briefwahl gestellt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen wie plötzlichen Krankheitsfällen können die Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.

Briefwahl zur Europawahl ist auch im Urlaub möglich



Die Briefwahlunterlagen werden durch die Gemeinde entweder an die Wohnanschrift oder bei einem entsprechenden Antrag auch an eine andere Adresse, wie dem Urlaubsort, versendet. Wer möchte, kann sich die Unterlagen auch einfach direkt bei der Gemeinde abholen und auch gleich da wählen.



In den übersandten Unterlagen befinden sich neben dem Wahlschein auch der Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag und ein roter Wahlbriefumschlag sowie ein ausführliches Merkblatt.

Die Stimmabgabe mit den Wahlunterlagen funktioniert ebenfalls ganz unkompliziert. Auf dem Stimmzettel wird einfach ein Kreuz bei der Partei gesetzt, die man wählen möchte – genauso wie bei der Stimmabgabe im Wahllokal. Der Stimmzettel wird anschließend in den Stimmzettelumschlag gelegt, der anschließend zugeklebt wird. Auf dem Wahlschein muss die eidesstattliche Versicherung mit Datum unterschrieben werden. Danach nur noch den Wahlschein mit dem Stimmzettel in den roten Wahlbriefumschlag stecken und abschicken.

Wann sollte der Wahlbrief zur Post?



Innerhalb von Deutschland kann der Umschlag mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen einfach in den nächsten Briefkasten zur Abholung geschmissen werden. Eine Briefmarke braucht es für den Wahlbrief nicht, er muss in Deutschland nicht frankiert werden. Wer seine Briefwahlunterlagen aus dem Ausland absenden möchte, muss allerdings darauf achten, dass der Umschlag ausreichend frankiert ist und das Porto für den Wahlbrief selber zahlen.

Der Wahlbrief sollte auf jeden Fall rechtzeitig bei der Post abgegeben werden. Damit die abgegebene Stimme mitgezählt wird, muss der Brief spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni, um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse vorliegen. Dann schließen die Wahllokale nämlich und die Auszählung beginnt.

Laut der Webseite der Bundeswahlleiterin sollte der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag vor der Europawahl abgesendet werden. Wer es nicht rechtzeitig schafft, seien Wahlbrief abzusenden, kann ihn auch selbst bei der auf dem Umschlag angegeben Stelle abgeben.

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