Keine Rechtsgrundlage
Polizei sieht sich nicht als Kontrollorgan zur Einhaltung von Energiesparmaßnahmen

23.07.2022 | Stand 22.09.2023, 20:51 Uhr

Laut dem neuen Maßnahmenpaket zum Energiesparen sollen Mieter Wohnungen nicht mehr bis zu einer Mindesttemperatur heizen müssen. Die Polizei sieht sich nicht als Kontrollorgan zur Einhaltung der Maßnahmen. −Symbolbild: Marcus Brandt/dpa

Von Mareike Kürschner

Die Gewerkschaft der Polizei sieht die Zuständigkeit zur Kontrolle der angedachten Energiesparmaßnahmen nicht bei der Polizei.



Auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern (Passauer Neue Presse, Donaukurier, Mittelbayerische Zeitung), ob die Polizei befugt wäre, etwa in Firmengebäuden, Büros oder Privatgebäuden die Einhaltung von Energiesparmaßnahmen zu kontrollieren, antwortete ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei: „Das können wir strikt verneinen.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am Donnerstag ein neues Maßnahmenpaket zum Energiesparen angekündigt. Unter anderem sollen Unternehmen zum Energiesparen verpflichtet werden, indem Flure oder Foyers nicht beheizt werden, Mieter sollen Wohnungen nicht mehr bis zu einer Mindesttemperatur heizen müssen und private Pools sollen im Winter kalt bleiben.

Keine Rechtsgrundlage für Überwachung von Gebäuden

„Für öffentliche Gebäude können entsprechende Verordnungen verabschiedet werden“, erklärte der Verband Wohneigentum. Das sei rechtlich machbar. „Problematisch ist sicher die Überprüfbarkeit nicht-öffentlicher Gebäude. Aus praktischer Sicht könnte der Energielieferant eingespannt werden, denn die Abnahmemenge müsste sichtbar geringer sein, oder Schornsteinfeger oder Polizei könnten zumindest stichprobenweise überprüfen.“ Eine Rechtsgrundlage für eine solche Überwachung sieht der Verband allerdings nicht.