Erleichterungen
Kabinett beschließt Bürgergeld und Ausgleich der Inflation bei Einkommensteuer

14.09.2022 | Stand 15.09.2022, 10:28 Uhr

Die Regelsätze der Grundsicherung sollen deutlich steigen. −F.: dpa

Das Kabinett hat grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer sollen durch eine Steuerreform abgefedert werden.



Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro. Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.

Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60 000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei.

Ausgleich der kalten Progression

Das Kabinett beschloss außerdem Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Dafür soll unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden, also das Einkommen, bis zu dem man keine Steuer zahlt.

Die Bundesregierung will diese Grenze von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr und 10.932 Euro 2024 anheben. Auch weitere Eckwerte des Steuertarifs werden verschoben, um den Effekt der kalten Progression auszugleichen. So bezeichnet man eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn man weiter hohe Steuern zahlt, obwohl die Kaufkraft wegen der Inflation sinkt. Die relative Steuerbelastung steigt damit.

Auch der Spitzensteuersatz soll künftig erst bei höheren zu versteuernden Einkommen greifen. Konkret bei 61.971 Euro im kommenden Jahr und bei 63.514 Euro im Jahr 2024. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz will die Bundesregierung dagegen nicht antasten. Zuletzt gab es Kritik, dass Topverdiener von den Plänen in absoluten Zahlen stärker profitieren als Geringverdiener.

Mit dem gleichen Gesetz will die Bundesregierung auch das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anheben. Im kommenden Jahr soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder einheitlich je 237 Euro pro Monat betragen.

− dpa