Erfolg für Regensburger Verband
Verbraucherschützer werfen Amazon „Irreführung“ vor – und gewinnen vor Gericht

Ärger um „Geräteversicherungen“ beim Kauf von Mobiltelefonen

29.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:17 Uhr

Wer über den Amazon-Marketplace ein Smartphone erwirbt, bekommt häufig gleichzeitig eine dazu passende Geräteversicherung angeboten. Das ist nicht immer rechtens. Foto: Daniel Bockwoldt /dpa

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) mit Sitz in Regensburg hat sich vor Gericht gegen die Amazon durchgesetzt.



Zukünftig ist es dem Internetriesen untersagt, zusammen mit dem Verkauf von Mobiltelefonen „Geräteversicherungen“ anzubieten, bei welchen ein Versicherungsschutz für Mobilfunkgeräte nicht vorgesehen ist. Damit gab das Gericht einer Klage des VSB statt, der Amazon Europe Services S.a.r.l die Irreführung von Verbrauchern vorgeworfen hatte.

Wer über den Amazon-Marketplace ein Smartphone erwirbt, bekommt häufig gleichzeitig eine dazu passende Geräteversicherung angeboten. Was aber, wenn eine solche Versicherung Smartphones gar nicht versichert? Ein solcher Fall lag dem Landgericht München auf Betreiben des VSB vor. Offenbar hatte der eigentliche Verkäufer des angebotenen Smartphones dieses falsch „einkategorisiert“, was dazu führte, dass Amazon das Angebot automatisch mit einem Versicherungsprodukt verknüpfte, das gar keinen Versicherungsschutz für Smartphones vorsah bzw. diesen sogar explizit ausschloss.

Details erst im „Kleingedruckten“ erkennbar



Da erst nach dem Anklicken mehrerer Links im „Kleingedruckten“ zu erkennen war, dass der Versicherungsschutz keine Mobilfunkgeräte umfasste, war das Angebot – so das Gericht – irreführend. Das Gericht München verurteilte Amazon dazu, derart irreführende Angebote künftig zu unterlassen.

„Das spannende an der Entscheidung ist weniger die Feststellung, dass das Angebot auf dem Marketplace irreführend war – dass ein Smartphone nicht gemeinsam mit einer Geräteversicherung angeboten werden darf, die das Gerät gar nicht versichert war im Grunde klar“, so Jochen Weisser, Syndikusrechtsanwalt beim VSB. „Amazon vertrat aber den Standpunkt, für das irreführende Angebot nicht verantwortlich zu sein, da das Unternehmen lediglich eine Plattform für Drittanbieter zur Verfügung stelle und das irreführende Angebot auf einem Fehler des Smartphone-Verkäufers beruht habe.“ Diese Argumentation ließ das Gericht aber nicht gelten und stellte klar, dass Amazon hier als Versicherungsmakler anzusehen ist, der gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt. In diesem Falle könne sich das Unternehmen nicht auf die sogenannte Providerhaftung berufen, sondern hafte unmittelbar selbst für das irreführende Angebot.

red