Kriminalität
Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna

19.03.2024 | Stand 20.03.2024, 8:15 Uhr

Prozess in Traunstein - Der Angeklagte (l.) im Prozess um den Tod der Studentin Hanna ist zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. - Foto: Lennart Preiss/dpa

Im Indizienprozess um den Mord an Studentin Hanna kommt das Landgericht Traunstein zu einem deutlichen Urteil. Doch damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

„Um sie wehrlos zu machen, schlägt er ihr mehrfach mit einem harten Gegenstand - wohl einem Stein - auf den Kopf“, sagt Richterin Jacqueline Aßbichler. Er habe Hanna die Jacke ausgezogen und die Schuhe, weil er sich an ihr habe vergehen wollen. Dann habe er von ihr abgelassen und sie in den reißenden Bärbach geworfen. „Er weiß, dass eine bewusstlose Person im Wasser ertrinkt.“

So schildert Aßbichler am Dienstag, wie sich das Gericht die letzten Momente im Leben der 23 Jahre alten Studentin Hanna nach monatelanger Prüfung und Abwägung der Indizien vorstellt - und wie das Vorgehen ihres Mörders. Zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Mordes aus Verdeckungsabsicht verurteilt die Richterin den inzwischen 22 Jahre alten Angeklagten. Hannas Mutter weint im Gerichtssaal. 

Hanna war wohl ein Zufallsopfer

Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass Hanna Opfer eines Verbrechens wurde und auch „keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Täter war“. Aßbichler sieht „einen Angriff auf Hanna“, keinen Unfall. Die Version der Verteidigung, die junge Frau könne selbst gestürzt sein, verwarf das Gericht als abwegig und „lebensfremd“: „Wer noch an einen Unfall glaubt, dem kann man - glaub ich - alles erzählen.“

Nach Auffassung der Kammer hat der damals 20-Jährige, der wegen einer Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den Bach geworfen. Eine „Spontantat“ sei das gewesen, Hanna ein Zufallsopfer. 

Mit dem Urteil geht ein langer Indizienprozess zu Ende. Dieser endet nicht nur mit einem klaren Urteil, sondern auch mit deutlichen, ungewöhnlichen Worten an die Verteidigung. 

Aßbichler kritisiert Anwältin Regina Rick scharf. Sie wirft ihr vor, sie trage das Verfahren „auf die Straße“, verhalte sich „eines Organs der Rechtspflege unwürdig“ und rügt vor allem, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigesprochen worden war, im Laufe des Prozesses im Traunsteiner Gericht aufgetaucht war. 

In seinem Fall hatte das Gericht in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren entschieden, dass die Frau, für deren angebliche Ermordung er in Haft saß, bei einem Unfall gestorben sei. „Das ist natürlich genau vergleichbar“, sagt Rick, die auch im Traunsteiner Verfahren Freispruch für ihren Mandanten gefordert hatte. Sie spricht von der „Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges“ und betont: „Sowas kann der BGH nicht akzeptieren.“

Im Laufe des Verfahrens hatte Rick einen Befangenheitsantrag gegen Aßbichler gestellt wegen eines aus ihrer Sicht unzulässigen Mailwechsels zwischen der Richterin und der Staatsanwaltschaft. Diesen sieht Rick als Hauptgrund dafür, dass ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg haben könnte. 

Es bleibt die Trauer

„Wir geben jetzt unsere Verantwortung ab an das nächste Gericht“, sagt Aßbichler und appelliert an alle Beteiligten, „sich dieser großen Verantwortung bewusst zu sein“. Dann könne „die Wahrheit nicht mit Füßen getreten werden“. 

Über Hannas Eltern, die das Verfahren als Nebenkläger verfolgten, sagt Aßbichler, ihre Belastung sei „unvorstellbar“. Das Traunsteiner Urteil sei für sie trotzdem erst einmal ein Schlusspunkt, betont ihr Anwalt Walter Holderle. Sie wüssten nun, dass ihre Tochter einfach „zur falschen Zeit am falschen Ort war“. Er fügte hinzu: „Auf der anderen Seite wird Hanna nicht mehr lebendig und es bleibt die Trauer.“

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