Bis ins Gefängnis
Rundfunkbeitrag: Diese Personen können sich befreien lassen – Verweigerung ist teuer

27.11.2023 | Stand 27.11.2023, 14:04 Uhr

Manche Menschen müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Sie können eine Befreiung beantragen. − Foto: Marius Becker, dpa

Der Rundfunkbeitrag liegt momentan bei 18,36 Euro monatlich. Damit wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Es muss aber nicht jeder den Beitrag zahlen. Ob Sie sich von der Pflicht befreien lassen können, sehen Sie hier:



BAföG und Co.: Diese Ausnahmen beim Rundfunkbeitrag gibt es

Wer bestimmte Sozialleistungen erhält, kann sich laut der Website des Rundfunkbeitrags von der Plicht befreien lassen. Darunter fallen zum Beispiel Bezieher von Bürgergeld, BAföG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Blindenhilfe.

Wer eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann eine Befreiung beantragen. Dazu sind zwei Nachweise erforderlich: Zum einen die Bescheinigung der Behörde und der Bewilligungsbescheid. Es reicht eine gut lesbare Kopie.

Was passiert, wenn man keinen Rundfunkbeitrag zahlt?

Wer sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, muss mit Strafen rechnen – und sogar eine Gefängnisstrafe steht im Raum. Wird der Beitrag nicht eingezahlt, ergeht ein Festsetzungsbescheid, so die Website Fachanwalt. Enthalten sind darin die zu zahlende Beitragsleistungen sowie Säumniszuschläge. „Der Festsetzungsbescheid ist die rechtliche Grundlage für eine spätere Zwangsvollstreckung.“

Liegt der Festsetzungsbescheid im Briefkasten, kann man innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. „Geschieht dies nicht und wird dennoch nicht gezahlt, erfolgen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Diese können mit einer Konto- oder Lohnpfändung einhergehen“, so die Website Fachanwalt.

Lesen Sie auch: Energieausweise für Wohnhäuser: Darum sind viele in den nächsten Jahren unbrauchbar

Rundfunkbeitrag: Rigorose Verweigerung kann zu Haft führen

Wer länger als sechs Monate ohne Grund die Rundfunkgebühr verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld belegt werden. Bis zu 1000 Euro an Geldbuße sind drinnen. „Eine rigorose Weigerung der Rundfunkbeitragszahlung und weiterer behördlicher Aufforderungen (z.B. Vermögensauskunft) kann sogar zu einer Haft führen.“

Georg Thiel aus Nordrhein-Westfalen: 181 Tage im Gefängnis

Weil er die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigerte, ging Georg Thiel aus Nordrhein-Westfalen für 181 Tage ins Gefängnis. Wie die Welt berichtete, nutzt er die Dienste nicht, und hat auch keine Empfangsgeräte. Dem Westdeutschen Rundfunk schuldete er damals 651,30 Euro. Der Sender ging juristisch gegen den Technischen Zeichner vor. Laut Welt eskalierte die Sache – und er kam am 25. Februar 2021 ins Gefängnis in Münster. Offizieller Haftgrund war jedoch nicht die Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags. Es war die Verweigerung der Vermögensauskunft im Zuge des Vollstreckungsverfahrens.

Im Jahr 2025 könnte es teurer werden

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen. Nach vorläufigen Berechnungen des Expertengremiums KEF sollte der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, von aktuell 18,36 Euro monatlich ab 2025 auf 18,94 Euro steigen.

− gni/dpa