Prozess
Urteil: Schuhbecks Company muss Gewürzladen räumen

14.02.2023 | Stand 14.02.2023, 23:06 Uhr

Urteil: Schuhbecks Company muss Gewürzladen räumen - Der Gewürzladen von Star-Koch Alfons Schuhbeck, aufgenommen in München. - Foto: Lennart Preiss/dpa

Die Schuhbeck Company muss ihren Gewürzladen in der Münchner Innenstadt räumen. Das hat das Landgericht München I am Montag entschieden. Die Company, die die von Star-Koch Alfons Schuhbeck gegründeten Gewürzläden inzwischen betreibt, hatte seit Mitte Juni vergangenen Jahres keine Miete mehr gezahlt, wie auch ihr Anwalt Joachim Borggräfe einräumte. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 333 840 Euro.

Der Anwalt des Vermieters, Günther Volpers, sicherte zu, dass der Räumungsanspruch nicht vor dem 15. März durchgesetzt wird. Borggräfe und der Geschäftsführer der Company, Günter Blitz, gaben an, die ausstehenden Mietzahlungen bis dahin ausgleichen zu können. Die Company habe einen Jahresumsatz von vier Millionen Euro, außerdem werde bald ein neuer Investor einsteigen. Volpers glaubte das nicht mehr, sprach von «Grimms Märchen».

Die Gewürzläden seien das «Flaggschiff» der Company, die seinen Angaben zufolge auch andere Aktivitäten Schuhbecks wie Beratungstätigkeiten verwaltet, sagte Borggräfe und nannte Schuhbeck das «Mastermind» hinter der GmbH.

Von den zahlreichen früheren Geschäften Schuhbecks ist seit seiner Insolvenz und seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht mehr viel übrig. Seine Restaurants sind inzwischen geschlossen und auch für die beiden weiteren Gewürzläden in Altötting und Regensburg sehe es schlecht aus, wenn der Laden in München tatsächlich geräumt werden müsse, sagte Borggräfe. Denn die Läden seien komplett verwoben und würden alle von München aus verwaltet.

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