Urteil
Ex-Denkmalpfleger Greipl zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt

18.07.2023 | Stand 14.09.2023, 11:26 Uhr

Ein Gericht verurteile einen ehemaligen bayerischen Chef-Denkmalpfleger Egon Greipl. −Symbolbild: David Ebener/dpa

Bayerns einstiger Chef-Denkmalpfleger Egon Greipl ist im Zusammenhang mit nicht geleisteten Sozialbeiträgen für Mitarbeiter zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.



Das Amtsgericht München sprach ihn am Dienstag wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 27 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Bayerische Rundfunk hatte zuerst über das Urteil berichtet.

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Die Richterin am Amtsgericht stellte laut Sprecherin fest, Greipl habe sich nicht persönlich bereichert. Sie wertete zudem zugunsten des Angeklagten, dass er die Vorwürfe eingeräumt und mit dem Freistaat eine Vereinbarung zur Wiedergutmachung getroffen habe. Zudem berücksichtigte sie den Gesundheitszustand des ehemaligen Generalkonservators.

Freistaat musste 730.000 Euro Sozialabgaben nachzahlen



Wie bereits in vorangegangenen verwaltungsgerichtlichen Prozessen ging es um Verträge für Mitarbeiter, für die keine Beiträge an die Sozialkassen abgeführt wurden. Der Freistaat musste rückwirkend Sozialabgaben in Höhe von 730.000 Euro nachzahlen - und klagte gegen seinen ehemaligen Spitzenbeamten. Laut einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) von 2022 sollte Greipl deshalb dafür Schadenersatz leisten. Laut BR hat der Freistaat die Summe aber auf 450.000 Euro reduziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

− dpa/lby