Weil die Namen einer Todesliste an Zeugen durchgestochen worden seien, will die Verteidigung der im Doppelgängerinnen-Mord angeklagten Shahraban K.B. vier bereits vernommene Zeugen noch einmal in den Zeugenstand rufen. Über einen entsprechenden Beweisantrag soll nach der Osterpause entschieden werden.