Prozess in Ingolstadt
Doppelgängerinnen-Mordprozess: Angeklagte schildert Örtlichkeiten mit Zeichnung

19.03.2024 | Stand 27.03.2024, 14:39 Uhr |

Noch bevor Freunde der Angeklagten im Ingolstädter Doppelgängerinnen-Mordprozess an diesem Dienstag aussagen konnten, wandte sich die Angeklagte Shahraban K.B. (rechts) mithilfe einer Zeichnung selbst an die Richter. − Foto: Stückle

Noch bevor Freunde der Angeklagten im Ingolstädter Doppelgängerinnen-Mordprozess an diesem Dienstag aussagen konnten, wandte sich die Angeklagte Shahraban K.B. mithilfe einer Zeichnung selbst an die Richter.



Gleich zu Beginn des 16. Verhandlungstages schilderte die Angeklagte Shahraban K.B. anhand einer von ihr gefertigten Zeichnung die örtlichen Gegebenheiten in dem Waldstück bei Heilbronn, in dem der Mitangeklagte Sheqir K. Khadidja O. mit dem Schlagring attackiert hatte. Sie beschrieb, wo das Auto stand, wo sie, Sheqir und Khadidja standen, und, wie Sheqir plötzlich mit dem Schlagring auf Khadidjas Kopf eingeschlagen habe. Sie wiederholte dabei genau den bereits in ihrer ersten Einlassung beschriebenen Sachverhalt.

Ein Messer sei zu diesem Zeitpunkt nicht im Spiel gewesen. Das könne sie hundertprozentig sagen. Sie habe geschrien, habe unter Schock gestanden. Wie die Frau auf den Rücksitz ihres Autos gelangt war, wusste sie nicht. Sie selbst sei nicht daran beteiligt gewesen, sie ins Auto zu legen, sagte sie auf Nachfrage von Vorsitzendem Richter Konrad Kliegl. “Ich habe mir die Ohren zugehalten. Konnte nicht mal denken.”

Rückfragen nicht beantwortet



Rückfragen der Staatsanwaltschaft beantwortete Shahraban K.B. “zum jetzigen Zeitpunkt nicht”, wie ihr Anwalt Johannes Makepeace sagte. Ob die gezeigten Bilder aus der Ermittlungsakte tatsächlich die richtige Örtlichkeit zeigen, konnte sie nicht sagen. “Es kann sein, kann aber auch nicht sein.” Sie sei wegen der Fotos verwirrt, sagte sie gleich zu Beginn ihrer Einlassung, könne aber aufzeichnen, wie es ihrer Erinnerung nach gewesen war.

Anhand der gezeigten Fotos lasse sich die genaue Örtlichkeit nicht rekonstruieren. Anwalt Makepeace regte deshalb auch für das besagte Waldstück eine Ortsbegehung an.

− red/lha




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