Prozess am Landgericht
Chamer Heimbewohner Kissen ins Gesicht gedrückt: Urteil gegen Altenpfleger gefallen

13.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:34 Uhr

Am Landgericht Regensburg wurde am Dienstagnachmittag das Urteil gegen einen 24-jährigen ehemaligen Altenpfleger gesprochen werden. −Foto: dpa

Ein 24 Jahre alter ehemaliger Altenpfleger hat einem demenzkranken Senior in Cham ein Kissen auf das Gesicht gedrückt. Nun ist das Urteil in Regensburg gefallen.



Das Landgericht Regensburg mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Gietl verurteilte den Pfleger wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Eine Betätigung als Pfleger wurde für fünf Jahre untersagt.

Der Anklagevertreter warf dem Mann am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Der Verteidiger ging in seinem Plädoyer von einfacher Körperverletzung aus und sah eine Bewährungsstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten als angemessen an. Beide Seiten forderten eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung.

Den Ermittlungen nach drückte der 24-Jährige im Februar einem 68 Jahre alten Heimbewohner in Cham ein Kissen auf das Gesicht. Als eine Kollegin des Pflegers in das Zimmer kam, ließ der Mann von dem Opfer ab. Der Senior erlitt demnach keine bleibenden Schäden. In der Folge wurden 15 Todesfälle in dem Altenheim überprüft und drei Leichen exhumiert. Ein Verdacht gegen den 24-Jährigen hatte sich aber den Ermittlungsbehörden zufolge nicht erhärtet.

− dpa/red