Ärger-Faktoren für Autofahrer
Vier Sünden beim Parken: Darum sind sie verboten, das kosten sie

06.03.2021 | Stand 22.09.2023, 0:17 Uhr

Parkplätze bieten immer auch Potenzial für Ärger - etwa wenn andere Autofahrer zu dicht am benachbarten Wagen parken oder mehrere Stellplätze blockieren. −Symbolbild: Hildebrand

Während des strikten Lockdowns herrschte auch auf Parkplätzen Leere. Die Öffnung von Geschäften wie Baumärkten sorgte zum 1. März für Kundenandrang und die Rückkehr nerviger Parksünden.

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Die PNP fragte beim ADAC Südbayern zu vier besonders häufigen Parksünden nach- warum sind sie eigentlich verboten und was können Verstöße kosten? Unsere Fragen beantwortete Bernd Emmrich, Fachreferent für Verkehr und Umwelt.

PNP: Darf man mit dem Auto auch mehrere Parkplätze belegen? Und macht es hier einen Unterschied, ob im Lockdown ein Parkplatz ohnehin kaum belegt ist oder ob - wie jetzt bei Baumärkten - an diesem Tag Parkplatzmangel herrscht?
ADAC Südbayern: Gemäß § 12 Abs. 6 StVO ist "platzsparend" zu parken, daher verbieten sich Halte- oder Parkvorgänge über mehrere abmarkierte Parkplätze hinweg. Die Auslastung von Parkplätzen spielt dabei eigentlich keine Rolle.

Zu differenzieren ist eher, ob es sich bei den Parkplätzen um öffentliche Flächen, etwa entlang einer Straße oder um private Flächen (wie etwa viele Kundenparkplätze an Super- oder Baumärkten) handelt. Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz (Supermarkt, Bahnhofsvorplatz, etc.) abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern die Beschilderung am Parkplatz eindeutig ist.

Dort muss angegeben sein, was Verstöße (z. B. kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten. Als Parkender ist man in der Pflicht, sich nach entsprechenden Schildern umschauen. Gegen Falschparken auf Privatgrund dürfen Grundstückseigentümer vorgehen. Viele Supermärkte beauftragen sogenannte Parkraumbewirtschafter mit der Überwachung des Parkplatzes und der Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften. Sie können Verstöße mit privaten Knöllchen ahnden oder Abschleppfirmen beauftragen. Die Parkraumbewirtschafter müssen – wenn sie ein Fahrzeug abgeschleppt haben – das Auto erst wieder herausgeben, wenn die Abschleppkosten bezahlt sind.



Darf man generell außerhalb der Stellplatz-Markierung parken, um etwa nicht zu nahe an einem anderen schlecht eingeparkten Auto zu stehen?
Wenn das Fahrzeug die Markierungen überschreitet, quer oder über mehrere Parkboxen hinweg abgestellt wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies gilt auch in Parkhäusern. Sind die äußeren Abmessungen des Fahrzeuges größer als die Parkmarkierung, darf dort nicht geparkt werden. Es reicht nicht, dass beispielsweise noch der Reifen innerhalb der Markierung steht. Je nach Parkfläche und Behinderung fallen die Bußgelder sehr verschieden aus.

Darf man Parkplätze freihalten, zum Beispiel für Umzüge?
Das so beschriebene Freihalten von Parkplätzen ist nicht erlaubt. Wenn dies auch noch mit Gegenständen wie Paletten, Stühlen, Pylonen oder anderen Gegenständen geschieht, kann dies eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen, wofür ein Bußgeld von bis zu 60 Euro fällig werden kann. Wer Parkplätze etwa für einen Umzugs-Lkw zu einer bestimmten Zeit freihalten möchte, sollte dies rechtzeitig bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.



Darf man beim rückwärts-seitwärts Einparken einen sehr großzügigen Rangierabstand zum Vorder- und Hintermann halten?
Wie bereits erläutert, gibt § 12 Abs. 6 StVO platzsparendes Halten und Parken vor. Das mögliche Bußgeld beträgt 10 Euro.