Corona-Zweitimpfung
Terminwünsche von Bürgern sorgen in Impfzentren für Ärger

15.05.2021 | Stand 15.05.2021, 13:13 Uhr

−Symbolbild: dpa

Mit den sinkenden Inzidenzen nehmen Urlaubsplanungen erneut Fahrt auf. Doch wer seinen zweiten Impftermin für die Reise verschiebt oder sausen lässt, könnte keinen Ersatztermin bekommen.



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Die Inzidenzzahlen sinken, Biergärten werden geöffnet, der Sommer naht - spätestens jetzt steigen viele Menschen in die Ferienplanungen ein. Die Corona-Impfungen sind dabei oftmals ein wichtiges Thema. Sei es, um mit dem vollständigen Impfschutz Privilegien genießen zu können, oder weil sich der Impftermin daheim mit einer geplanten Reise beißt. Da wollen viele Bürger ihren Termin im Impfzentrum verschieben - doch die Behörden spielen da nicht mit.



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Denn besondere Terminwünsche gerade bei der zweiten Corona-Schutzimpfung sorgen derzeit bei vielen Behörden für Ärger. Die Städte und Landkreise kündigen an, dass sie es nicht akzeptieren werden, wenn jemand einfach nicht zu der Zweitimpfung erscheine. Dies kann für die Betroffenen dann auch weitreichende Folgen haben: Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums in München muss sogar damit gerechnet werden, dass diejenigen keinen neuen Termin für die zweite Impfungen bekommen.



Zweitimpfung fällt bei vielen Menschen auf die Sommerzeit



In den kommenden Monaten könnte das Problem noch größer werden, als es derzeit ist. Denn bei vielen Bürgern dürfte der Termin für die Zweitimpfung im Sommer auf die Ferienzeit fallen. Auch deswegen könnte es dann vermehrt zu Wünschen zur Terminverschiebung kommen. Gleichzeitig fragen derzeit viele nach schnelleren Terminen, um dann als Doppelgeimpfte am Urlaubsort oder auch in der Heimat in den Genuss der jüngst beschlossenen Erleichterungen wie Shoppen ohne Tests zu kommen.



Doch die Stadt München erteilt solch einem Ansinnen eine klare Absage: Aufgrund der Empfehlungen sei es bei Impfungen mit Astrazeneca „geboten, den Abstand von neun Wochen zwischen der ersten und der zweiten Impfstoffdosis nicht zu unterschreiten, um die Effektivität der Impfung nicht zu beeinträchtigen“, betont Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek (SPD). Genaue Zahlen, wie viele Menschen die Termine für die Zweitimpfungen bereits jetzt schwänzen, gibt es nicht. Darüber gebe es keine Daten, sagt ein Sprecher des Ministeriums. „Insgesamt liegt die Zahl der nicht wahrgenommenen Termine bei unter einem Prozent“, teilt das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt mit.



Verschiebung nur in den wenigsten Fällen möglich



Doch das Problem wird seit einigen Wochen offensichtlich größer, denn mehrere Kommunen haben bereits darauf hingewiesen, dass die Termine im Regelfall strikt einzuhalten seien und nur in wenigen Ausnahmefällen verschoben würden. „Jeder Impfwillige wird gebeten, bereits bei der Vereinbarung der Erstimpfung zu prüfen, ob er den Termin der Zweitimpfung wahrnehmen kann“, teilte das Augsburger Landratsamt mit.



Im Impf-Callcenter in Erlangen häuften sich inzwischen „wie in ganz Bayern“ die Nachfragen zur Verschiebung des Termins der Zweitimpfung, berichtet die mittelfränkische Stadt. Eine solche Verschiebung sei aber „aus guten Gründen im Terminvergabeportal nicht vorgesehen und grundsätzlich auch telefonisch nicht möglich“, macht die Verwaltung klar.



„Urlaubs- und Freizeitpläne sind der Impfung unterzuordnen“



Die Stadtverwaltung von Erlangen spricht von einem „größeren logistischen Problem“, wenn Bürger ihre Zweitimpfungen verschieben wollten. Diese seien nämlich an die Erstimpfungen gekoppelt und Impfstoff werde entsprechend verplant. „Wenn bei rund 1000 Impfungen am Tag nur fünf Prozent ihren Termin nicht wahrnehmen, bleiben 50 Impfdosen an diesem Tag übrig, die gegebenenfalls am gleichen Tag noch verfallen würden“, rechnet die Erlanger Pressestelle vor.



Die Behörden akzeptieren nur wenige Gründe, wenn Menschen einen anderen zweiten Impftermin möchten. Dazu zählen neben einer akuten Erkrankung, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss, auch dringende persönliche Gründe wie ein Todesfall in der engsten Familie. „Keine dringenden Gründe sind hingegen Urlaubsreisen oder Ähnliches“, macht die Kreisverwaltung in Augsburg klar. Auch berufliche Termine seien „keine nachvollziehbaren Gründe für eine Verschiebung“, ergänzt die Stadt München.



„Urlaubs- und Freizeitpläne sind der Impfung unterzuordnen“, betont der Ministeriumssprecher. Besonders bitter kann es für jemanden werden, der etwa für einen Ferientrip einen festgelegten Impftermin sausen lassen will. „Die Impfzentren wurden darauf hingewiesen, Impflingen, die aus solchen Gründen den Termin verschieben wollen, keinen Ersatztermin anzubieten“, sagt der Sprecher des Gesundheitsministeriums.

− dpa