Passau
Ruhestörung: Wie oft die Polizei ausrückt, welche Konsequenzen folgen können

02.08.2019 | Stand 02.08.2019, 11:06 Uhr

In dieser Wohnung in der Sechzehnerstraße feiern die Bewohner häufig Partys, sagt Susanne Nagler. Sie wohnt direkt daneben und klagt über die Lärmbelästigung. −Foto: Schlegel

Laute Musik, Alkohol im Überfluss, feiern bis tief in die Nacht. Nicht nur am Wochenende gibt es sie immer wieder – Studentenpartys. Während die jungen Erwachsenen eine bestandene Prüfung oder einfach nur das Leben feiern, müssen die Nachbarn mit der Lärmbelästigung zurechtkommen. Susanne Nagler aus Passau kennt das Problem mit den feiernden Studenten. "Seit April wohnen im Nachbarhaus in der Sechzehnerstraße Studenten, die regelmäßig feiern." Der Lärm würde das Schlafen beinahe unmöglich machen. Welche Konsequenzen können solche ausufernden Partys nach sich ziehen und muss beispielsweise ein Vermieter dagegen vorgehen?

Wie Franz Weinzierl von der PI Passau mitteilt, sind die Beamten im ersten Quartal dieses Jahres 21 Mal wegen Lärmbelästigung ausgerückt. 2017 waren es insgesamt 148 Einsätze, 2018 weniger als die Hälfte wie im Vorjahr, nämlich 60. Diese Zahlen beziehen sich lediglich auf den Innenstadt-Bereich. Und: "Da sind natürlich jegliche Fälle von Lärmbelästigung dabei", so Weinzierl. Also auch das Rasenmähen am Sonntag, wobei Letzteres seltener vorkommt. Oft werde wegen zu lauter Musik oder Partys angerufen.

Am Ordnungsamt in Passau gehen jährlich etwa 20 bis 30 Anzeigen wegen Lärmbelästigung im privaten Bereich ein, teilt die Stadt mit. Die Verstöße wurden mit Bußgeldern von 50 bis 500 Euro geahndet, jedoch geht der gesetzliche Bußgeldrahmen bis 5000 Euro. Die Höhe orientiere sich "an den Umständen des Einzelfalls. Bußgelderhöhend wirkt sich beispielsweise aus, wenn den Anordnungen der Polizei nicht oder nur unzureichend nachgekommen wird", heißt es aus dem Rathaus.

Klaus Fiedler ist der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus & Grund Passau. Er rät den Vermietern, bei Ruhestörung als erstes den Kontakt mit den Mietern zu suchen und "im Guten" um Verständnis für die Belange der Nachbarn zu werben. Generell solle der Vermieter einer dauernden Ruhestörung nicht tatenlos zusehen. "Auch er hat die Pflicht, seinen Beitrag für ein reibungsloses Miteinander der Mieter zu leisten." Häufige Ruhestörungen können zu Mietminderungen der belästigten Mieter oder Nachbarn führen.

− aic



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