Passau:
Staatsanwalt im Fall Maurice: "Keine Körperverletzung mit Todesfolge"

10.01.2019 | Stand 19.09.2023, 23:06 Uhr

Bei einer Schlägerei in Passau kam im Frühling 2018 ein 15-Jähriger ums Leben. Die Angeklagten haben sich nun vor dem Landgericht Passau zu verantworten. −Foto: Cavar

Im Falle der Schlägerei im April 2018 in einer Passauer Unterführung, bei der der 15-jährige Maurice zu Tode kam, sind am Mittwoch die Plädoyers verkündet worden. Wie das Landgericht Passau am Donnerstag bekannt gab, sieht die Staatsanwaltschaft bei keinem der Angeklagten den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge erfüllt. Das Urteil soll stattdessen auf gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei lauten.

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Der Staatsanwalt beantragte für den Hauptkonkurrenten von Maurice eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Ihm wird zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Dem ältesten Angeklagten wird zusätzlich zu der Maurice-Tat das unerlaubte Führen einer Schusswaffe zur Last gelegt. Für ihn wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten ohne Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert, davon drei Jahre und neun Monate für die Maurice-Tat und zehn Monate für die Waffe.

Für den Angeklagten, der schlichtend in die Auseinandersetzung eingriff, wurden zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung gefordert. Der jüngste Angeklagte soll laut Staatsanwalt drei Jahre Jugendstrafe erhalten.

Anwalt von Maurices Mutter fordert über sechs Jahre Freiheitsstrafe

Der Anwalt der Mutter von Maurice sieht den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge gegeben. Er beantragte für den ältesten Angeklagten sechs Jahre und drei Monate Gesamtfreiheitsstrafe, für den jüngsten zwei Jahre und fünf Monate Jugendstrafe. In den Fällen des Schlichters und des Hauptkonkurrenten schloss er sich dem Staatsanwalt an. Der Anwalt des Vaters sieht die Körperverletzung mit Todesfolge nur beim Hauptkonkurrenten gegeben, für den er vier Jahre Jugendstrafe forderte. Bei den anderen schloss er sich dem Staatsanwalt an mit Ausnahme des jüngsten Angeklagten, für den er ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe beantragte.

Die Verteidiger forderten für ihre Mandanten wie folgt: Der älteste Angeklagte solle wegen gefährlicher Körperverletzung mit Beteiligung an einer Schlägerei und das Führer der Waffe eine Gesamtfreiheitsstrafe verbüßen, die der Verteidiger nicht genauer bezifferte, die jedoch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beinhalten solle. Der Hauptkonkurrent solle hinsichtlich der Maurice-Tat freigesprochen werden und für die anderen Anklagepunkte eine Weisung mit Verbleib in einer Jugendeinrichtung erhalten. Der Verteidiger des Schlichters forderte Freispruch und Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft, der des jüngsten Angeklagten eine Weisung, Sozialstunden und den Verbleib in einer Jugendeinrichtung wegen gefährlicher Körperverletzung und die Beteiligung an einer Schlägerei. Das Urteil wird am Donnerstag, 17. Januar, gegen 14 Uhr öffentlich verkündet.

− pnp