Aktenberge, Überstunden, komplizierte Fälle: Weil die Cannabis-Freigabe ab 1. April rückwirkend gelten soll, müssen die Passauer Staatsanwälte rund 1000 alte, eigentlich abgeschlossene Fälle noch mal prüfen. Ihr Unmut darüber ist groß, weil sie die Amnestie-Regelung für überflüssig halten.