Der Rechtsstreit um ein Grundstück an der Ecke Georg-Philipp-Wörlen- und Wilhelm-Niedermayer-Straße ist eine vertrackte Angelegenheit. Ein Thyrnauer Immobilienunternehmen hatte es 2017 gekauft, um dort ein Boardinghaus zu errichten. Die Stadt hatte dem Käufer in Aussicht gestellt, dass diesem Vorhaben nichts im Weg stehen sollte. Doch dann kam doch alles ganz anders, dem Bauprojekt wurde ein Riegel vorgeschoben. Der Käufer hatte gegen die Stadt wegen einer vermeintlich falschen Rechtsauskunft geklagt. Jetzt liegt der PNP das Urteil des Landgerichts vor. Es sah die Hauptschuld am Scheitern des Vorhabens beim Kläger.