Ein 31-jähriger türkischer Berufskraftfahrer musste am Dienstagvormittag nach einer Verkehrskontrolle an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung im höheren dreistelligen Eurobereich bezahlen, weil er sich mit seinem Sattelzug nicht an die für seine Fahrzeugkombination vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf Bundes- und Staatsstraßen gehalten hattet. Der 31-Jährige war mehrfach mit bis zu 90 km/h unterwegs und überschritt zudem seine Tageslenkzeit. Auch ein 64-jähriger slowakischer Kleintransporter-Fahrer war Dienstagabend im auf 100 km/h beschränkten Bereich auf der BAB A3...