Bei einem Fahrgastkabinenschiff unter Schweizer Flagge hat die Wasserschutzpolizei am Montag festgestellt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert bei den Abwässern überschritten ist. Die Reederei wurde angezeigt und muss die Anlage innerhalb einer vorgegebenen Frist überprüfen lassen.
− red