Mit in Deutschland nicht gültigen ungarischen Händlerkennzeichen war ein Ungar am Donnerstag auf der A3 unterwegs. Er muss sich wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten. Seine Fahrt in Richtung Heimat konnte er erst fortsetzen, nachdem er sich die vorgeschriebenen deutschen Ausfuhrkennzeichen besorgt hatte.