Ein 36-jähriger Autofahrer aus Baden-Württemberg musste seinen Pkw nach einer Verkehrskontrolle im Stadtgebiet stehen lassen und sich deutsche Ausfuhrkennzeichen besorgen. Er hatte das Fahrzeug kurz zuvor erworben und wollte dieses mit hier nicht gültigen französischen Ausfuhrkennzeichen nach Algerien überführen. Er muss sich wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten.
− red