Drei Tage über 35
Ab Montag gilt auch im Landkreis Cham die 3G-Regel

11.09.2021 | Stand 11.09.2021, 13:15 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Lange Zeit hielt sich der Landkreis Cham wacker unter einer Inzidenz von 35. Am Samstag aber lag der Wert den dritten Tag in Folge darüber. Das heißt: Ab Montag gilt auch im Landkreis die 3G-Regel.


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In vielen geschlossenen Räumen ist der Zugang dann nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete erlaubt. Konkret gehören dazu laut Landratsamt:

- öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten,
- Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios,
- der Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten,
- die Gastronomie und das Beherbergungswesen,
- die Hochschulen,
- Tagungen und Kongresse,
- Bibliotheken und Archive,
- außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (allerdings nicht betriebsinterne Veranstaltungen, soweit diese dem rein arbeits-, dienst- bzw. arbeitsschutzrechtlichen Bereich unterfallen) sowie Musikschulen, Fahrschulen und die Erwachsenenbildung,
- zoologische und botanische Gärten,
- Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen,
- der touristische Bahn- und Reisebusverkehr,
- infektiologisch vergleichbare Bereiche sowie
- körpernahe Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind

Nicht unter die 3G-Regel fallen öffentliche Einrichtungen wie etwa Gerichte, kommunale Gremien oder Behörden. Ausnahmen gelten auch für Handel und Supermärkte, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, Wahllokale und Eintragungsräume oder Gottesdienste.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die aufgrund des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind ebenso wie noch nicht eingeschulte Kinder den getesteten Personen gleichgestellt .

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