Eggenfelden
Neuer Anlauf für Baugebiet "Rott am Wald – West"

05.11.2019 | Stand 19.09.2023, 6:28 Uhr

Auf dem Hang neben den Häusern an der Gerberstraße soll durch den Bebauungsplan "Rott am Wald – West" neuer Baugrund entstehen. −Foto: Kessler

Mit einer Fülle weiterer Zugeständnisse gegenüber den Anwohnern geht das geplante Baugebiet "Rott am Wald – West" in die zweite öffentliche Auslegung. Das hat der Bauausschuss jetzt – nur mit der Gegenstimme von Werner Schießl (FWG) – beschlossen.

Etwa eineinhalb Jahre hatte das Vorhaben eines privaten Bauträgers bis dahin auf Eis gelegen, nachdem die erste öffentliche Auslegung im Frühjahr 2018 eine ganze Menge an Einwänden hervorgebracht hatte. Mit diesen hatten sich Bauamt und Planer zu beschäftigen, ehe es jetzt zur Abstimmung im Bauausschuss kam.

Bedenken hatten die Anwohner der Gerberstraße, an deren Grundstücke das neue Baugebiet grenzt, vor allem im Bezug auf die Verschattung ihrer am Hang unterhalb gelegenen Anwesen, eventuell nicht versickerndes Oberflächenwasser und den zunehmenden Verkehr. Neben einer gestrichenen Bauparzelle hatte man sich damals geeinigt, den Anwohnern etwas Abstand zu "Rott am Wald – West" zuzugestehen, indem das neue Baugebiet etwas nach Westen gerutscht wird und die Anwohner einen Streifen als Puffer erwerben. Die Rede war damals von fünf Metern.

Dieser Kompromiss vom Dezember 2017 habe sich aber nicht in die Tat umsetzen lassen, weil "sich Grundeigentümer und Anwohner nicht einigen" konnten, wie Bauamtsleiterin Petra Bloch mit Bedauern feststellte. Der Deal war an unterschiedlichen Vorstellungen über den Kaufpreis gescheitert. Die Bedenken und Forderungen der Anwohner hatten sich mit dem Kompromiss freilich nicht in Luft aufgelöst – und kamen daher im Bauausschuss vergangene Woche erneut aufs Tableau.

Mit kleineren und weiter entfernt liegenden Häusern reagiert der Bauträger auf die Proteste, denn das Thema Verschattung taucht in fast allen Stellungnahmen der Anwohner auf. Um dem Rechnung zu tragen, haben Stadt und Landschaftsarchitekt Florian Breinl die Festsetzungen an der Grenze zur bestehenden Bebauung bereits geändert. Die Zahl der Wohneinheiten, die an der östlichen Zeile höchstens entstehen dürfen, wurden für einige Parzellen reduziert. Dort sind jetzt nur noch Einzelhäuser des Typs A erlaubt, also ein Erdgeschoss mit Dachgeschoss statt zwei Vollgeschossen.

− ps

Mehr dazu lesen Sie am 6. November im Rottaler Anzeiger.