Stephansposching
Fünf Polizisten bei Einsatz leicht verletzt - Drei Haftbefehle erlassen

01.06.2019 | Stand 18.09.2023, 3:44 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Nach den Ausschreitungen in der Asylunterkunft in Stephansposching (Landkreis Deggendorf), bei den mehrere Polizisten verletzt wurden, wurden Haftbefehle gegen drei Tatverdächtige erlassen. Das berichtet die Polizei am Samstag.

Zunächst hatten Bewohner in der Unterkunft randaliert und Einrichtungsgegenstände beschädigt. Polizisten fuhren daraufhin zur Unterkunft. Rund 30 Bewohner taten sich zusammen und beleidigten und bespuckten die Beamten. Auch wurden Fahrräder auf die Polizisten beworfen. Fünf Polizisten wurden dabei leicht verletzt. Die Bewohner wehrten sich massiv, da einer von ihnen vorläufig festgenommen wurde. Ein Randalierer trat mit beiden Füßen die Seitenscheibe des Streifenwagens ein.

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Sechs nigerianische Asylbewerber im Alter zwischen 23 und 38 Jahren wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hat Haftbefehle gegen drei Tatverdächtige, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung, gestellt. Nachdem sie dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Deggendorf vorgeführt wurden, wurden die drei Männer in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht.

Die Ermittlungen der Kripo Deggendorf und der Staatsanwaltschaft Deggendorf gegen die sechs Tatverdächtigen laufen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte am Sonntag eine harte Bestrafung und rasche Rückführung der verhafteten Tatverdächtigen: "Wer sich so aufführt, hat in unserem Land nichts zu suchen", sagte Herrmann laut Mitteilung. Die drei Gewalttäter hätten mit ihrem Verhalten gezeigt, dass sie keinen Schutz suchen. "Die Täter dürfen hier nicht mit Nachsicht rechnen, sondern nur mit der vollen Härte des Rechtsstaats." Herrmann kündigte an, nach Abschluss der Gerichtsverfahren zwei bereits für Juli geplante Abschiebungen nach einer eventuell noch zu verbüßenden Haftstrafe unmittelbar zu vollziehen. Auch der dritte Täter, der erst im März einen Asylantrag gestellt habe und dessen Verfahren noch läuft, dürfe nach einer Bestrafung nicht mit einem weiteren Aufenthalt in Deutschland rechnen.

− kor