Von Thomas Thois
Auf die sogenannten Spaziergänge, mit denen Impfverweigerer und Gegner der Corona-Maßnahmen das Versammlungsrecht für ihre Protestzwecke ausreizen, reagiert nun auch das Landratsamt Traunstein mit einer Allgemeinverfügung. Wie berichtet, hatte am Montag ein Demonstrationszug mit rund 100 Teilnehmern durch Trostberg geführt, die wenigsten trugen Maske, die Abstände wurden nicht immer eingehalten, eine Anmeldung bei der Kreisbehörde war nicht erfolgt, so dass die Polizei bei der Kontrolle der Vorschriften keinen Versammlungsleiter als Ansprechpartner hatte.
Nur noch ortsfest und nicht mehr durch die Straßen ziehend
Am späten Donnerstagnachmittag gab die Kreisbehörde in ihrem Amtsblatt die "Allgemeinverfügung zur Anordnung von Beschränkungen für nicht angemeldete öffentliche Versammlungen" bekannt. Diese müssen demnach künftig ortsfest sein – das stillschweigende "Spazierengehen" durch die Straßen ist also nicht mehr gestattet. Die Teilnehmer müssen 1,5 Meter Mindestabstand einhalten und durchgehend eine FFP2-Maske tragen; letzteres gilt nicht für Kinder bis sechs Jahre oder bei einer nachweisbaren Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen. Von diesen Vorgaben könne nur abgewichen werden, wenn dies dem Einsatzleiter der Polizei im Einzelfall vertretbar erscheint.