Tann/Zeilarn
380-kV-Leitung: Raumordnungsverfahren startet

02.12.2021 | Stand 20.09.2023, 6:57 Uhr

Die bestehende 220-kV-Leitung soll zwischen Pirach und Pleinting bei Vilshofen ersetzt werden durch eine 380-kV-Leitung. Jetzt wurde das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Pirach-Tann von der Regierung von Oberbayern eingeleitet. −Foto: Schwarz

Die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT plant, die bestehende 220-kV-Stromleitung zwischen Pirach und Pleinting durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Für den ersten von zwei Planungsabschnitten, der zwischen dem Umspannwerk Pirach (Landkreis Altötting) und einem Anschlusspunkt an die Leitung Altheim – St. Peter bei Tann verläuft, hat die Regierung von Oberbayern nun das Raumordnungsverfahren eingeleitet.

Als höhere Landesplanungsbehörde prüft sie in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern die grundsätzliche Raumverträglichkeit des Vorhabens für den rund 27 Kilometer langen Planungsabschnitt, heißt es in einer Pressemitteilung. Für den Ersatzneubau hat die TenneT GmbH drei in Frage kommende Trassenkorridore zur Beurteilung vorgelegt. Die Planungen sehen demnach vor, die Ersatzleitung grundsätzlich als Freileitung zu errichten. In zwei Teilabschnitten – bei Burgkirchen a.d. Alz und bei Zeilarn – kommt auch eine Erdverkabelung in Betracht. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung ist ein Rückbau der bisherigen vorgesehen.

Im Raumordnungsverfahren wird überprüft, wie sich das geplante Vorhaben auf die maßgeblichen Aspekte wie Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Siedlungsstruktur, Wasserwirtschaft, Verkehr, Energieversorgung, Wirtschaft sowie auf den Schutz des Wohnumfeldes auswirkt. Für dieses Verfahren, das die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern betrifft, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium als oberste Landesplanungsbehörde die Regierung von Oberbayern für zuständig erklärt.

Stellungnahmen und Einwände bis 11. Februar möglich

Während des Raumordnungsverfahrens können betroffene Kommunen, Behörden, Verbände, Organisationen sowie die Öffentlichkeit bis zum 11. Februar 2022 Stellung nehmen. Die Verfahrensunterlagen liegen in den Kommunen nach vorheriger Bekanntmachung einen Monat lang öffentlich zur Einsicht aus. In Oberbayern sind dies Burgkirchen a. d. Alz, Burghausen, Erlbach, Emmerting, Haiming, Marktl am Inn, Mehring, Neuötting, Perach und Stammham, in Niederbayern Tann, Wurmannsquick und Zeilarn. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar.

Im Verfahren prüft die höhere Landesplanungsbehörde unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Projekt raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger. Ergebnis des Verfahrens ist die sogenannte landesplanerische Beurteilung, ein fachbehördliches Gutachten, das in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern erstellt wird.

Die finale Festlegung des Trassenverlaufs sowie die Genehmigung des Vorhabens sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, heißt es in der Mitteilung. Die landesplanerische Beurteilung habe als Gutachten keine unmittelbare genehmigende oder ablehnende Wirkung. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über ein bestimmtes Vorhaben sei einem späteren Planfeststellungsverfahren vorbehalten, in dem unter anderem die Feintrassierung der Leitung und die Bewertung privatrechtlicher Belange erfolgen.

− red