Pfarrkirchen
Verbiss-Inventur im Wald

Landkreiserhebung zum Vegetationsgutachten hat begonnen – Aufforstung mit klimaverträglichen Baumarten

05.03.2021 | Stand 05.03.2021, 16:28 Uhr

Verbiss-Inventur im Wald: (von rechts) Revierförsterin Maria Watzl, Revierförster Janosch Crusilla und ein Waldbesitzer begutachten die markierten Bäumchen an einem Aufnahmepunkt. −Foto: Gerhard Huber

Alle drei Jahre erstellen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) die "Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung". Im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit ein gemischter, zukunftsfähiger Wald ohne Schutzmaßnahmen gegen Rehwildverbiss nachwachsen kann. Die Erstellung der Gutachten ist ein jagdgesetzlicher Auftrag.

Forstministerin Michaela Kaniber hatte gemeinsam mit Josef Ziegler, Präsident des Waldbesitzerverbands, Ernst Weidenbusch, Präsident des Jagdverbands, Walter Heidl, Präsident des Bauernverbands, und Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, den Startschuss für die landesweite Erhebung gegeben.

Gutachten zeigt, ob Wald und Wild im Einklang stehen

Wie Ministerin Michaela Kaniber betonte, sei es "in Zeiten der Klimakrise von existenzieller Bedeutung, unsere Wälder für nachfolgende Generationen zu erhalten". Das gelinge aber nur, wenn klimastabile Baumarten eine Chance haben, zu zukunftsfähigen Mischwäldern heranzuwachsen. "Die Forstlichen Gutachten sind dafür unverzichtbar, denn sie zeigen objektiv und transparent, wo Wald und Wild im Einklang stehen und wo es noch Handlungsbedarf gibt."

Dies unterstreicht auch Forstdirektor Gerhard Huber von Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen und verweist auf die noch immer angespannte Situation im Landkreis: "Der Borkenkäfer hat überall sichtbare Wunden in unsere Wälder gerissen, die zügig mit klimaverträglichen Baumarten aufgeforstet werden müssen." Das könne jedoch nur gelingen, wenn die Waldverjüngung ohne Schäden in die Höhe wachsen kann und z.B. mehr Tannen und Laubbäume die Gefährdung durch Rehwildverbiss überstehen.

Dennoch ist Forstdirektor Huber insgesamt hoffnungsvoll, dass sich der positive Trend im Landkreis auch bei den diesjährigen Aufnahmen weiter fortsetzt. Große Sorgen bereiten ihm jedoch immer noch einige Jagdreviere, in denen der Verbiss seit Jahren zu hoch ist und die Verjüngung der Wälder nur "hinter Zaun" gelingt. Die Kosten und der Arbeitsaufwand seien dann von den Waldbesitzern aufzubringen. Eigentlich, so Huber, schreibe das Bayerische Jagdgesetz vor, dass die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich sein muss.

Verbissene Bäumchen werden gezählt

Sobald es die Witterung zulässt, werden die Förster des AELF Pfarrkirchen mit den Aufnahmen im gesamten Landkreis beginnen. Die Verbissinventur wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und an vorher festgelegten Aufnahmepunkten durchgeführt. Ausgehend vom jeweiligen Gitternetzpunkt wird dann die nächstgelegene Verjüngungsfläche aufgesucht und der Rehwildverbiss anhand eines Stichprobenverfahrens genau ermittelt. Pro Inventurpunkt werden so insgesamt 75 ausgewählte Jungpflanzen auf Verbiss- und Fegeschäden untersucht.

Bayernweit wird die Verjüngungsinventur in 750 Hegegemeinschaften mit etwa 22000 Aufnahmepunkten durchgeführt. Im Landkreis Rottal-Inn sind es 14Hegegemeinschaften mit etwa 500 Aufnahmepunkten.

Nach Abschluss und Auswertung der Inventur bewerten die zuständigen Ämter für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten, ob der Verbiss für den Wald in ihren Hegegemeinschaften tragbar ist oder nicht. Bis September werden dann die Forstlichen Gutachten erstellt. Sie dienen der unteren Jagdbehörde am Landratsamt als Entscheidungskriterium für die Abschussplanung beim Rehwild, so Huber.

Da die Inventur nur Aussagen auf der Ebene der Hegegemeinschaften ermöglicht, besteht für die einzelnen Jagdreviere noch die Möglichkeit die revierweisen Aussagen durch die örtlichen Förster oder Försterinnen erstellen zu lassen, erläutert der Forstdirektor. In roten Hegegemeinschaften (Verbiss zu hoch oder deutlich zu hoch) sei die Erstellung vorgeschrieben, in grünen (Verbiss tragbar oder günstig) werde sie nur auf Antrag gefertigt. "Antragsberechtigt sind die jeweiligen Jagdgenossenschaften, einzelne Grundstücksbesitzer oder Jagdpächter." Alle Betroffenen seien bereits angeschrieben worden.

Die bayernweiten Ergebnisse werden voraussichtlich im November im Landtag vorgestellt. Anschließend werden die 14 Gutachten für den Landkreis Rottal-Inn der unteren Jagdbehörde zur Verfügung gestellt und im Jagdbeirat vorgestellt.

− red