Pfarrkirchen
Fällt die Maskenpflicht auf dem Spielplatz?

18.03.2021 | Stand 21.09.2023, 23:30 Uhr

Auf dem Bewegungsparcours bei den Stadtwerken ist nur Mindestabstand vorgeschrieben. −Fotos: Wanninger

Der Spielplatz im Park an der Sparkasse ist beliebtes Ziel von Eltern und Kindern jeglichen Alters. Passt das Wetter einigermaßen, herrscht dort Betrieb. Im Gegensatz zu den anderen Spielanlagen in der Stadt gilt dort aber Maskenpflicht. Ein Umstand, den ein Leser moniert.

"Weder auf dem Skater-Platz noch auf dem Bewegungsparcours bei den Stadtwerken muss man eine Maske tragen", schreibt er. Er finde, dass es den Kindern nicht zuzumuten sei, eine solche bei einem längeren Aufenthalt auf dem Spielplatz im Park an der Sparkasse tragen zu müssen. Die Heimatzeitung hat bei der Stadt nachgefragt.

Ganz grundsätzlich gilt, dass Mädchen und Buben bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht einer Mund-Nasenbedeckung befreit sind. Und auf Spielplätzen, die Kinder aktuell nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen dürfen, sei an sich keine ausdrückliche Maskenpflicht angeordnet, teilt Geschäftsleiterin Lilo Neumann-Weidinger mit, verweist aber auf die Maßgabe, die Mindestabstände so gut es geht einzuhalten. Gleiches gelte etwa für den Bewegungsparcours.

Im Park an der Sparkasse ist die Situation eine andere. Denn laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes gilt auf dem gesamten Bahnhofsareal Alkoholverbot und Maskenpflicht. Zu diesem Bereich zählt nicht nur der Großparkplatz am Busbahnhof, sondern auch der Park an der Sparkasse inklusive Spielplatz. Gleichwohl hat man im Rathaus Verständnis für die Meinung des Lesers und die Nachfrage. Geschäftsleiterin Neumann-Weidinger: "Wir nehmen dies gerne als Anregung auf und werden uns an das Landratsamt wenden, ob der eingezäunte Spielplatzbereich des Parks an der Sparkasse von der Maskenpflicht ausgenommen werden kann."

− wa