Die Einstellung des Verfahrens stand am Ende einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Eggenfelden, in der es um den Vorwurf des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz ging. Dass es überhaupt zur Verhandlung gekommen war, dürfte nicht zuletzt an einem sehr weit gefassten Beschluss gelegen haben, den das Amtsgericht Monate zuvor gefasst hatte.