Welt-Marihuana-Tag
Fachanwalt kritisiert veraltetes Betäubungsmittelstrafrecht

20.04.2021 | Stand 22.09.2023, 1:00 Uhr

Am 20. April stecken sich weltweit viele Cannabis-Fans einen Joint an. Denn: Sie feiern den Welt-Marihuana-Tag.

Diesen hat sich die Heimatzeitung zum Anlass genommen, um mit Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht, über die Gesetzeslage zu sprechen, die, wie er sagt, dringend reformiert werden müsste.

An seinen ersten Fall kann sich der gebürtige Eggenfeldener noch genau erinnern: Damals sollte sein Mandant eine Geldstrafe zahlen, weil er fünf Mal jeweils zwei Gramm Marihuana gekauft haben soll. "Das war eine extreme Ausnahmesituation damals. Der Beschuldigte wurde im Notarztwagen von der Polizei vernommen und hat gestanden", erzählt der 37-Jährige. Nicht nur weil es sein erster war, sondern auch die Herangehensweise machte diesen Fall so interessant: "Diese Ungerechtigkeit und Verfahrensfehler, damals hatte es nämlich nicht mal eine anständige Belehrung gegeben, das motiviert einen dann schon." Seitdem war für ihn klar, worauf er sich als Anwalt spezialisieren möchte: "Dann bin ich nicht mehr von dieser Thematik weggekommen."

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