Ab Montag
Arberlandkliniken lockern Besuchsregeln

28.05.2021 | Stand 22.09.2023, 0:17 Uhr

Ab Montag können auch negativ getestete Personen wieder Angehörige an beiden Klinikstandorten besuchen. −Foto: dpa

Das Infektionsgeschehen in Deutschland flacht zunehmend ab, so auch im Landkreis Regen.

Angesichts sinkender Inzidenzzahlen und sinkender Covid-19-Patientenzahlen hat der Pandemiestab der Arberlandkliniken weitere Erleichterungen beim Besuchsrechts beschlossen: Ab Montag, 31. Mai, können auch negativ getestete Personen wieder Angehörige an beiden Klinikstandorten besuchen.

Selbsttests reichen nicht aus
Zulässig sind dabei nach Mitteilung der Arberlandkliniken PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) sowie Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden). Selbsttests und Antikörpertests sind für einen Besuch nicht ausreichend. In den Eingangsbereichen der Kliniken werden keine Tests durchgeführt. Die mitzubringenden Testergebnisse müssen durch eine akkreditierte Stelle, wie beispielsweise lokale Testzentren, niedergelassene Ärzte, Apotheken oder den vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen bestätigt sein.

Vollständig geimpfte und nachweislich genesene Besucher sind von der Testpflicht befreit. Als vollständig geimpft gelten Personen ab 15 Tage nach der zweiten Impfung. Als genesen gelten Perso-nen bei Vorlage eines Nachweises des PCR-Testergebnisses oder eines Absonderungsbescheids des Gesundheitsamtes, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Genesene Personen, bei denen die Infektion länger als sechs Monate zurückliegt und die eine einmalige Impfdosis erhalten haben, werden vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines länger als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests in Verbindung mit der Vorlage des Impfnachweises, aus dem die einmalige Impfung hervorgeht, erfolgen. Einer mindestens 15-tägigen Wartezeit bedarf es hier aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse im Gegensatz zu den bislang nicht an dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten, vollständig geimpften Personen nicht.

Diese Regeln gelten weiterhin
Weiterhin festgehalten wird am sogenannten "4x1-Prinzip", nach welchem einmal täglich ein Besucher einen Angehörigen für maximal eine Stunde innerhalb der regulären Besuchszeiten zwischen 14 und 19 Uhr auf den Normalstationen besuchen darf. Aus diesem Grund werden Besucher gebeten, sich auch weiterhin untereinander abzustimmen.
Auch die bisher gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, welche unter anderem das Tragen einer FFP-2-Maske, konsequente Händehygiene, das Einhalten des geforderten Mindestabstands sowie das Durchführen eines Eingangs-Screenings beinhalten, werden weiterhin verfolgt.
Besuche bei Covid-19-Patienten oder Patienten auf Covid-19-Verdachtsstationen sind weiterhin nur nach ärztlicher Freigabe möglich. Ausnahmen gelten für Palliativpatienten sowie für werdende Väter in der Arberlandklinik Zwiesel. Hierfür ist auch eine Abstimmung mit dem zuständigen Arzt notwendig.

− bbz