Im Zweifel für den Angeklagten: Da man ihm eine angebliche sexuelle Nötigung nicht nachweisen konnte, hat Jugendrichterin Andrea Keilhofer am Dienstag einen 19-Jährigen aus dem Altlandkreis Viechtach freigesprochen.
Dies lag besonders an den widersprüchlichen Aussagen der 18-jährigen Geschädigten. Zudem gab es weder objektive Zeugen, noch gab es Beweise für die Tat vor einem Jahr.
Bei einem Treffen auf einem Parkplatz im Landkreis soll der junge Mann die Geschädigte in seinem Auto am Nachmittag des 13. Oktobers 2020 begrapscht haben. Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war, bestätigte das Treffen mit der damals 17-Jährigen am Parkplatz.