Corona-Krise
Kontaktperson erhält Quarantäne-Bescheid zehn Tage zu spät

04.12.2020 | Stand 22.09.2023, 1:42 Uhr

Menschen, die mit einer mit Corona infizierten Person in Kontakt waren, müssen in Quarantäne. Problematisch wird das, wenn der Bescheid, wie bei Josef E. aus dem Landkreis Regen, zehn Tage zu spät kommt.

Zwei Wochen lang war Josef E. in häuslicher Corona-Quarantäne. Seit Donnerstag darf er wieder in die Öffentlichkeit. Symptome verspürte er in der Zeit nicht, wie er dem Gesundheitsamt per Mail mitgeteilt hat. Die Auflagen der Quarantäne, unter anderem das tägliche Fiebermessen oder das Führen eines Tagebuchs, in dem die möglichen Symptome, die Körpertemperatur sowie die täglichen Aktivitäten vermerkt werden sollten, erfüllte er nicht. Grund: Der Bescheid aus dem Landratsamt, in dem die Quarantäne-Auflagen mitgeteilt worden sind, erreichte ihn erst am 30. November, kurz vor dem Ende der Quarantäne.

Die telefonische Info darüber, dass er Kontaktperson erster Ordnung einer infizierten Person ist, diese Nachricht bekam Josef E. telefonisch einen Tag nachdem bei seiner Kontaktperson ein Corona-Test als positiv gemeldet worden war.

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