Ampelfarbe "dunkelrot"
Landkreis Landshut überschreitet 7-Tage-Inzidenz von 100

27.10.2020 | Stand 21.09.2023, 22:22 Uhr

−Fotos: Landratsamt Landshut

Der Landkreis Landshut hat am Dienstag den Schwellenwert von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Damit gilt er in der Corona-Ampel als "dunkelrot", was strengere Corona-Maßnahmen nach sich zieht.

Das Robert-Koch-Institut meldete bereits am Dienstagmorgen eine 7-Tage-Inzidenz von 120,7. Diesen Wert bestätigten das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und das Landratsamt am Dienstagnachmittag. Auch das Bayerische Gesundheitsministerium listet den Landkreis im "dunkelroten" Bereich. Damit gelten ab Mittwoch die strengen Maßnahmen der Staatsregierung für den Landkreis Landshut - die Stadt Landshut ist davon laut Landratsamt noch ausgenommen, hier gelten weiter die Regeln für die "rote" Stufe.

Ein klarer Infektionsschwerpunkt sei laut Landratsamt im Moment nicht erkennbar. Aktuell gibt es in Stadt und Landkreis 317 aktive Corona-Infektionen. Lediglich in fünf der 35 Landkreis-Gemeinden sind derzeit keine laufenden Infektionen bekannt, darunter Weihmichl, Adlkofen, Weng, Kröning und Vilsheim. In den Krankenhäusern werden derzeit 19 Corona-Patienten behandelt, drei davon auf Intensivstation.

Konkret gelten im Landkreis folgende Regeln ab Mittwoch 0 Uhr:

Teilnehmerbeschränkungen: Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ohne den Charakter einer Feierlichkeit (z. B. Vereins- und Parteisitzungen, Messen, Tagungen oder kulturelle Veranstaltungen), die einen absehbaren Personenkreis umfassen, wird die Teilnehmerzahl auf maximal 50 begrenzt. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erfüllen und auf Anforderung des Landratsamtes nachweisen.

Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung bzw. Grundstück, ist auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Dazu zählen auch Veranstaltungen mit dem Charakter einer Feierlichkeit, z.B. Hochzeiten oder Geburtstage. Auch hier gilt es, die Hygieneregeln zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).

Zuschauerbeschränkungen: Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschränkt.

Maskenpflicht: Die erweitere Maskenpflicht besteht fort: In allen Öffentlichen Gebäude, auf so genannten "Begegnungs- und Verkehrsflächen", also beispielsweise Fahrstühlen oder Kantinen, muss nun ebenfalls eine Maske getragen werden.

- Auch in den Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler weiterhin ab der Grundschule auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen.

- Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft getragen werden. Dies gilt auch bei Tagungen oder in Freizeiteinrichtungen.

Sperrstunde: Für die Gastronomie gilt ab 21 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen dürfen nach diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr verkaufen.

Verstöße gegen die Maßnahmen werden laut Landratsamt mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet.

− ajk