Freyung-Grafenau
Weitere Corona-Lockerungen im Landkreis Freyung-Grafenau

7-Tage-Inzidenz fünf Tage unter 50 – Neue Corona-Regelungen ab Mittwoch

31.05.2021 | Stand 22.09.2023, 2:33 Uhr

Nachdem der Inzidenzwert im Landkreis Freyung-Grafenau am Montag den fünften Tag in Folge unter 50 lag, stehen ab Mittwoch, 2. Juni, einige Lockerungen der Corona-Regelungen an. In Sachen Außen-Gastronomie (Foto: das Lokal "Veicht" in Freyung) musste man am Montag im Landratsamt allerdings noch auf das beantragte Einvernehmen durch das bayerische Gesundheitsministerium warten. −Foto: Jahns

Nachdem der Inzidenzwert im Landkreis Freyung-Grafenau am Montag den fünften Tag in Folge unter 50 lag, stehen ab Mittwoch, 2. Juni, einige Lockerungen der Corona-Regelungen an.

42,1 – so lautete der Corona-Inzidenzwert für den Landkreis Freyung-Grafenau, der für Montag vom Robert-Koch-Institut ermittelt wurde. Nicht genug: Mit diesem Wert sind auch Lockerungen der Corona-Regeln im Landkreis FRG verbunden, zumal der Wert den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert 50 lag.

Der Landkreis macht sich etwas locker mit Blick auf bisherige Vorgaben u.a. für Kindertagesstätten, Schulen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie Sport und Kulturstätten, die nun außer Kraft treten. In Sachen Außen-Gastronomie, kulturelle Veranstaltungen und die Öffnung von Kulturstätten wartet man im Landratsamt noch auf eine einhergehende Genehmigung und grünes Licht durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die das Einvernehmen erteilen muss. Der Antrag auf Erteilung des Einvernehmens wurde am Montag bereits auf den Weg gebracht.
"Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Freyung-Grafenau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, kann der Landkreis Freyung-Grafenau dies heute amtlich bekanntmachen", hieß es am Montag in der positiven Pressemitteilung aus dem Landratsamt.
Insbesondere gelten ab dem morgigen Mittwoch folgende neue Regelungen für den Landkreis:
Kindertagesstätten:
Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn ein für die Schule grundsätzlich erforderliches negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe:
Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe "ein Kunde pro 10 bzw. 20 Quadratmeter abhängig von der Verkaufsfläche" erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Sportausübung:
Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist in Form von kontaktfreiem Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Ein negativer Testnachweis der Anleitungsperson ist nicht erforderlich.
Kulturstätten:
Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Weitere mögliche Optionen – u.a. Außengastronomie
Für weitere Lockerungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, kulturelle Veranstaltungen, die Öffnung von Theatern und Konzerthäusern, Kinos, für die Sportausübung und für Gästeführungen etc. muss das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Einvernehmen erteilen. Dieses wurde seitens des Landkreises Freyung-Grafenau bereits beantragt. Sobald es vorliegt, soll über die Medien eine entsprechende Bekanntmachung erfolgen, hieß es in der gestrigen Pressemitteilung aus dem Landratsamt mit Blick auf weitere Annehmlichkeiten für die coronageplagten Landkreis-Bürgerinnen und -Bürger.

− ck/pnp