Ein Lkw blinkt und setzt auf der A 92 auf Höhe Ausfahrt Dingolfing-West zum Überholen an. Der Fahrer des Fords, der bereits auf der linken Spur fährt, bremst zwar noch ab und versucht auszuweichen, kann aber den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Er prallt gegen das rechte Heck des Sattelzugs, überschlägt sich mehrfach und kommt letztendlich auf dem Dach liegend zum Stehen. Der Fahrer stirbt noch am Unfallort, der Beifahrer muss im Krankenhaus behandelt werden.
Gegen den Strafbefehl – 90 Tagessätze à 50 Euro und einen Monat Fahrverbot – legte der Rechtsanwalt des Angeklagten, Wolfgang Hofer, Einspruch ein. Die Begründung: Das Opfer sei mit 180 Sachen daher geschossen und sein Mandant habe ihn nicht rechzeitig sehen können. "Die Aktenlage ist eindeutig", sagte Richterin Eva Ruhland. Und hakte nochmal nach, ob der Angeklagte wirklich bei dem Einspruch bleiben möchte, schließlich sei durchaus auch eine höhere Strafe zu erwarten, falls die Beweislage den Vorwurf von Staatsanwalt Patrick Haseneder stützt. "Wir bleiben dabei", entgegnete der Anwalt.