Landau
Randale: Partycrasher aus Wallersdorf lassen Fäuste sprechen

11.11.2021 | Stand 21.09.2023, 6:08 Uhr

Weil sie nicht von der Party weg wollten, hat eine Gruppe von Jugendlicher in Wallersdorf randaliert und andere Gäste verletzt. −Foto: Holzmann

Vier junge Männer sitzen mit verschränkten Armen am Tisch. Sie wirken schon fast gelangweilt, gähnen zwischendurch. Bei ein paar ist der Kopf so schwer, dass er mit der Faust gestützt werden muss. Die Szene erinnert eher an ein Nachsitzen, allerdings ist sie viel ernster: Die Heranwachsenden sitzen nämlich nicht auf einer Schulbank, sondern auf der Anklagebank im Sitzungssaal 105 im Amtsgericht Landau. Sie müssen sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Eine Gruppe von Jugendlicher – gerade mal 18 Jahre alt – taucht uneingeladen auf einer Geburtstagsparty in Wallersdorf auf. Sie werden aufgefordert, das Grundstück zu verlassen, was sie nach Diskussionen auch tun – vorerst. Draußen vor dem Hof weigern sich die Teenager zu gehen, pöbeln rum, beleidigen, provozieren und lassen schließlich ihre Fäuste sprechen. Zwei Partygäste werden verletzt. Die Polizei muss eingreifen. So zumindest lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Landshut gegenüber den vier Angeklagten.

"Die waren total aggressiv, dann ist die Situation eskaliert und ich hab’ einen Schlag ins Gesicht bekommen", beschrieb ein Geschädigter den Vorfall. Er habe lediglich den Gastgeber vor den nicht eingeladenen Jugendlichen schützen wollen. Diese hätten darauf mit Schlägen auf den Mund und gegen den Rücken reagiert. Auch ein anderer Gast wollte schlichten: "Dann habe ich ganz unvermittelt einen Kinnhacken bekommen", berichtete er dem Richter.

Aber nicht nur dieser Vorfall vom Juli 2019 steht auf der Anklageschrift. Einer der vier Angeklagten – ein 20-Jähriger – muss ich zusätzlich wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten. Bereits einen Monat vor der Geburtstagsfeier soll der Wallersdorfer nach dem Volksfest am 20. Juni 2019 vor ein vorbeifahrendes Polizeiauto gesprungen sein, das deshalb abbremsen musste. "Wir wurden wegen einer Massenschlägerei gerufen", sagte ein Polizist vor Gericht aus. Vor Ort erfuhren die Beamten, dass ein Täter auf der Flucht sei und haben sich auf die Suche gemacht. Unterwegs soll sich dann der Vorfall mit dem Angeklagten ereignet haben.

Angeklagter war "hochaggressiv"

Die Staatsanwältin Lisa-Marie Kapser wirft dem 20-Jährigen vor, mit beiden Händen auf die Motorhaube des Dienstwagens geschlagen zu haben und auf die Fahrzeugfront gesprungen zu sein. Als der Beamte aus dem Auto stieg und die Personalien von dem damals 17-Jährigen aufnehmen wollte, habe dieser die Auskunft verweigert und randaliert. "Er war hochaggressiv und alkoholisiert. Es waren drei Männer nötig, ihn ins Auto zu bringen", erzählte der Zeuge dem Richter. Währenddessen soll er die Beamten unter anderem als "Bullenschweine" beschimpft haben. Als ihn der Beamte im Auto fixieren wollte, habe er versucht, diesem eine Kopfnuss zu verpassen. "Da konnte ich aber ausweichen." Der Wallersdorfer wurde dann vorerst in die Ausnüchterungszelle gebracht.

"Da fanden wir dann heraus, dass er noch minderjährig ist und haben seine Mutter kontaktiert", erinnert sich der Zeuge. Später wurde er im Krankenhaus untersucht. Über den ärztlichen Befund war Richter Florian Grotz doch etwas schockiert: "Hier steht, dass ihre Pupillen normal waren und sie eine klare Aussprache hatten und das bei 2,33 Promille mit gerade mal 17 Jahren." Das deute darauf hin, dass der Angeklagte öfter Alkohol konsumiere und bereits daran gewöhnt sei.

Laut Anklageschrift hat der junge Mann allerdings nicht nur damit seine Erfahrung: Im November 2020 sei er mit zwei Gramm Marihuana und im Dezember 2020 mit 1,7 Gramm Kokaingemisch erwischt worden. "Konsumieren Sie denn immer noch Drogen?", wollte der Richter von dem Angeklagten wissen. "Gelegentlich rauche ich mal was", gab dieser ganz ungeniert zu und schätzte die Menge auf drei Gramm wöchentlich. Auch der Jüngste von den vier Angeklagten – gerade mal 19 Jahre alt – habe schon mal Marihuana mit sich geführt.

Im März vergangenen Jahres soll außerdem einer der mutmaßlichen Täter in ein Haus in Wallersdorf eingestiegen sein und Schmuck, einen Goldbarren, Autoschlüssel, Bargeld und ein Sparbuch gestohlen haben. Nachdem der Einbruch bemerkt wurde, habe die Geschädigte den Angeklagten damit konfrontiert. "Er hat dann die Nerven verloren", wie sein Anwalt Rudibert Arm vor Gericht erklärte. Deswegen habe der Beschuldigte der jungen Frau ins Gesicht geschlagen.

Nach Jugendstrafrecht verurteilt

Die Angeklagten sagten nicht viel zu den Vorwürfen, ließen die meiste Zeit ihre Anwälte für sich sprechen. Nach einem einstündigen Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen zwischen Richter, Anwälte und Staatsanwältin, haben sie sich auf einen Deal geeinigt: Sollten die Wallersdorfer ihre Taten vollumfänglich gestehen, würden sie nach Jugendstrafrecht bestraft werden.

Zwei der Angeklagten kamen schließlich mit Geldauflagen davon. Der 20-Jährige, der nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt war, bekam die höchste Strafe: ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Da fielen wohl auch die vielen Vorstrafen ins Gewicht, wegen denen der Wallersdorfer bereits zu mehrmaligen Jugendarresten verurteilt worden war. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Sollte sich der Verurteilte in dieser Zeit nochmal etwas zuschulden kommen lassen, muss er seine Strafe doch absitzen.

Der Beschuldigte, der einen Partygast bei der Geburtstagsfeier und außerdem die junge Frau angegriffen haben soll, bekam zwei Mal Freizeitarrest. Das ist eine Art des Jugendarrests, bei dem die Verurteilten jeweils ein Wochenende lang eingesperrt werden.