Fünf Jahre, nachdem ein unheilbar krebskranker Patient in einem Pflegeheim in Mengkofen nach einer Medikamenten-Verwechslung starb, stehen drei Mitarbeiter der Einrichtung erneut vor Gericht.
Der Vorfall ereignete sich am 7. Mai 2016, als einer Altenpflegerin bei der Mittagsmedikation ein gravierender Fehler mit fatalen Folgen unterlaufen sein soll: Sie habe dem damals 65-jährigen Patienten, der aufgrund seiner fortgeschrittenen Krebserkrankung palliativmedizinisch im Pflegeheim in Mengkofen versorgt wurde, versehentlich die falschen Tabletten ans Bett gestellt haben. Entdeckt wurde die Verwechslung nur wenige Minuten später von einer Mitpatientin. Obwohl diese die Altenpflegerin und deren Chefin darauf aufmerksam machte, hatten die beiden es unterlassen, einen Arzt über die Fehlmedikation zu informieren. Auch der später zum Schichtwechsel ins Vertrauen gezogene Pfleger schwieg, allerdings wurde er von der Leiterin gebeten, den Gesundheitszustand des Kranken zu überwachen.
Jetzt wird der Fall vor der sechsten Strafkammer als Auffangkammer des Schwurgerichts neu aufgerollt. Der Tatvorwurf gegen das Trio lautet nun Mord durch Unterlassen. Zum Auftakt der Neuauflage machten alle drei Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Fast vier Stunden dauerte die anschließende Zeugenvernehmung der Schwester des Verstorbenen, die auch als Nebenklägerin auftritt.