Dingolfing-Landau
Landratsamt erlässt strenge Regeln für Saisonarbeitskräfte

01.02.2021 | Stand 20.09.2023, 0:51 Uhr

−Symbolbild: Spindler

Die Regeln zur Beschäftigung und Unterbringung von Saisonarbeitskräften werden verschärft: Im Landkreis gilt ab Dienstag, 2. Februar, eine neue Allgemeinverfügung – zunächst befristet bis Mitte Februar.

In den vergangenen Wochen waren vermehrt Corona-Fälle bei ausländischen Saisonarbeitskräften aufgetreten - darunter auch Fälle, in denen Mutationen nachgewiesen wurden. Das Landratsamt hat deshalb in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium umgehend einen Maßnahmenkatalog formuliert.

Betriebe im Landkreis Dingolfing-Landau, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen und in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen, dürfen neu hinzugekommene Saisonarbeitskräfte nur dann beschäftigen, wenn vor deren Arbeitsbeginn eine konsequente, zehntägige Quarantäne erfolgt ist. Das gilt auch dann, wenn die Saisonarbeitskräfte außerhalb des Betriebes untergebracht sind.

Saisonarbeitskräfte dürfen mit negativem Test den Betrieb wechseln

Die Saisonarbeitskräfte können die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie sich - frühestens ab dem sechsten Tag nach der Einreise - einem PCR-Test unterziehen.

Alle Betriebe mit Saisonarbeitskräften in Gemeinschaftsunterkünften müssen eine ausreichende und angemessene Zahl von gesonderten Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten und damit sicherstellen, dass positiv Getestete, aber auch deren Kontaktpersonen isoliert werden können.

Ein Wechsel von Saisonarbeitskräften in andere im Landkreis ansässige Betriebe ist unverzüglich anzuzeigen. Die Saisonarbeitskräfte dürfen darüber hinaus nur mit negativem Test den Betrieb wechseln. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Risiko einer schnellen Verbreitung sehr groß

"Wir müssen große Anstrengungen unternehmen, damit Betriebe und Unterkünfte coronafrei bleiben. Das haben uns die Erfahrungen des vergangenen Jahres gezeigt", sagt Landrat Werner Bumeder. Der Landkreis Dingolfing-Landau hat als großes Gemüseanbaugebiet in seinem Zuständigkeitsbereich rund 30 gemüseproduzierende und verarbeitende Betriebe, die rund 4000 Saisonarbeitskräfte beschäftigen und unterbringen.

"Gerade in solchen Betrieben ist das Risiko einer schnellen Verbreitung sehr groß, vor allem im Hinblick auf die bereits festgestellten Mutationen", so Landrat Bumeder. "Wir möchten Szenarien wie im vergangenen Sommer mit aller Kraft vermeiden, deshalb war es für uns ganz wichtig, frühzeitig klare Regeln aufzustellen."

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für Saisonarbeitskräfte, die zwischen dem 2. und dem 14. Februar einreisen. "Weitreichende Auflagen sind auch über diesen Zeitraum hinaus zu erwarten", sagt Landrat Bumeder. In Anlehnung an die dann gültigen Maßnahmen des Infektionsschutzes wird der Regelkatalog bei Bedarf angepasst bzw. seine Gültigkeit verlängert.

− lnp