Osterhofen
Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung

03.05.2020 | Stand 18.09.2023, 4:31 Uhr


Eine Polizeistreife hat am Samstag um 1 Uhr früh zwei junge Männer in der Bahnhofstraße angetroffen. Sie gaben an, einem Freund einen Fernseher geliefert zu haben.

Da dies jedoch kein notwendiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist, wurden sie wegen Verstoß gegen das in der Corona-Krise geltende Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Zwei Stunden später wurde die Polizei Plattling in ein Mehrfamilienhaus in der Altstadt gerufen. Ein Mann beschwerte sich über laute Musik und Stimmen aus der Nachbarwohnung.

Bei der Nachschau wurden mehrere Jugendliche angetroffen, die eine Party feierten. Außerdem stellten die Beamten einen deutlichen Geruch von Marihuana fest und fanden eine Bong (Wasserpfeife, die ohne Schlauch geraucht wird).

Rauschgift wurde in der Wohnung allerdings nicht mehr aufgefunden, so dass kein strafrechtlich relevanter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Die drei Jugendlichen werden allerdings wegen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung angezeigt.

− sch