Oberpöring
Grundsatzbeschluss für Radwegebau

Gemeinderat: 200 Meter Abstand für Photovoltaikanlagen an Ortschaften

24.11.2021 | Stand 20.09.2023, 1:57 Uhr

Im Saal des Gasthauses Leeb fand diesmal die Gemeinderatssitzung statt. Dazu kamen auch mehrere Bürger.

Wegen der hohen Corona-Inzidenz und der damit verbundenen Abstandsregeln hat der Gemeinderat Oberpöring seine Sitzung am Dienstag in den Saal des Gasthauses Leeb verlegt. Das nahmen wiederum eine ganze Reihe von Bürgern zum Anlass, als Zuhörer an der öffentliche Sitzung teilzunehmen.

Erster Punkt der Beratungen war die Anfrage von Josef Loibl auf Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage auf der Fl. Nr. 367 der Gemarkung Oberpöring. Die ins Auge gefasste Anlage solle eine Größe von 3 bis 4 Megawatt haben.

Im Vorfeld der Sitzung hatte sich der Bauausschuss schon mit der Thematik befasst und war zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben zeitgemäß sei, dass aber die Nähe zum bestehenden Ortsrand zu einer Kollision der Interessen führen könne. Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass das direkte Umfeld der Ortschaften frei zu halten sei. Nicht zuletzt deshalb, weil davon auch die Weiterentwicklung der Orte auf Jahrzehnte hinaus betroffen ist. Mit einer Genehmigung einer Anlage in unmittelbarer Nähe zum Ortsrand schaffe man außerdem einen Präzedenzfall. Der Bauausschuss unterbreitete deshalb den Vorschlag, eine Sperrzone für Photovoltaikanlagen um die Ortschaften festzulegen.

Im Gemeinderat fand der Antrag von Josef Loibl für eine Photovoltaikanlage auf der Fl. Nr. 367 deshalb mit 1:11 Stimmen keine Mehrheit. Die Einrichtung einer Sperrzone mit einem Abstand von 100 Metern wurde mit 4:7 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Dagegen fand der Antrag, den Abstand auf 200 Meter festzulegen, mit 7:4 Stimmen eine tragfähige Mehrheit im Gemeinderat.

Diskutiert wurde danach auch der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Herblfinger Straße" durch Deckblatt 4. Anlass war der Antrag auf Tektur von Christian Gründinger wegen Erstellung einer Dachgaube an einem Bestandshaus auf Fl. Nr. 373/15, der im Mai durchgegangen war. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde ausgesprochen. Diesem Beschluss stimmte das Landratsamt nicht zu und verlangte eine Änderung des Deckblattes für das gesamte Baugebiet. Über diesen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Herblfinger Straße" hatte nun der Gemeinderat abzustimmen. Mit der Ausfertigung und Planung wurde das Büro Ortner betraut. Die Entscheidung wurde einstimmig gefasst. Ebenfalls einstimmig erteilte das Gremium sein Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Erweiterung Herblfinger Straße" und genehmigte die Errichtung eines dritten Stellplatzes.

Schon seit einigen Jahren beschäftigt den Gemeinderat der Bau von Radwegen. Dafür vorgesehen ist der Feldweg parallel zur Kreisstraße nach Niederpöring bis zur Pestkapelle. Für dieses Vorhaben hatte der Landkreis schon im Vorfeld seine Unterstützung zugesagt. Ins Auge gefasst ist nun auch, von der Pestkapelle aus eine Verbindung bis Herblfing herzustellen und von dort aus den Weg weiter bis nach Neusling weiterzuführen.

Wie Bürgermeister Stoiber mitteilte, greifen hier mehrere Programme zur Förderung: Ab Januar werde es für sogenannte "Kernwege" das "Eler-Programm" geben. Außerdem gibt es eine Förderung über das Programm "Stadt und Land". Allerdings ist dafür eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates über den Bau von Radwegen notwendig.

Diese Entscheidung traf der Gemeinderat mit 9:2 Stimmen. Im Beschluss enthalten sind der Radweg von Oberpöring nach Niederpöring und die Weiterführung in Richtung Wallerfing. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Wege soll weiterhin uneingeschränkt möglich bleiben.

Nächster Termin für die Gemeinderatssitzung ist Dienstag, 14. Dezember.

− tre