Landkreis Deggendorf
Vorerst keine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

Landratsamt sieht keinen Handlungsbedarf – Bernreiter: Möglichst lange voller Präsenzunterricht

19.10.2020 | Stand 18.09.2023, 4:57 Uhr

Im Landkreis Deggendorf steht die Corona-Ampel weiterhin auf Gelb. Die Zahl der festgestellten Neuinfektionen pro 100000 Einwohner in sieben Tagen ist am Montag leicht auf 38,5 gesunken, der Wert von 35, der in der vom Freistaat eingeführten Ampel die Grenze von Grün zu Gelb markiert, ist aber weiterhin überschritten.

Die seit Samstag geltende Ampel sieht eine Maskenpflicht auf sehr belebten öffentlichen Plätzen – zum Beispiel in Fußgängerzonen – vor. Welche das sind, muss das jeweilige Landratsamt festlegen. Im Landkreis Deggendorf sehe man aktuell "noch keinen Handlungsbedarf", teilte das Landratsamt am Montag mit.

Es wies außerdem auf eine Klarstellung durch das bayerische Gesundheitsministerium zu den Einschränkungen für die Gastronomie hin: Ab 23 Uhr gilt nicht nur ein Ausschankverbot, sondern es ist Sperrstunde. Zwischen 23 und 6 Uhr ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen also komplett untersagt. Eine Ausnahme gilt für die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken.

In der Gastronomie wie in Privaträumen sind Treffen oder Feiern von mehr als zehn Personen (oder zwei Haushalten) untersagt. Das Landratsamt stellt aber klar: Das bedeutet nicht, dass maximal zehn Leute in eine Gaststätte dürfen. An einem Tisch dürfen maximal zehn Personen sitzen, die Wirte können aber ihre Tische nach den bisherigen Hygieneplänen belegen.

Spekulationen gab es in den vergangenen Tagen um die Frage, ob bei einem Anstieg der Infektionszahlen auf über 50 in den Schulen wieder auf Wechselunterricht wie vor den Sommerferien umgestellt würde. So steht es nämlich in einem Stufenplan des Kultusministeriums. Auf DZ-Anfrage betonte Landrat Christian Bernreiter, dass dieser Stufenplan – anders als die neue Ampel – keinen Automatismus vorsehe. "Mein Ziel ist es, den vollen Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht zu erhalten", betonte Bernreiter. "Mein Eindruck ist, dass es in den Schulen sehr gut läuft. Die Schulen sind keine Hotspots."

Die Vorgaben der Staatsregierung sehen vor, dass der Wert von 35 sechs Tage am Stück unterschritten sein muss, damit die Verschärfungen wieder entfallen. Das heißt, die Landkreisbürger werden noch einige Tage mit diesen Regeln leben müssen:

•Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden (einschließlich Arbeitsstätten) sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
•Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
•Maskenpflicht am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
•Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen beschränkt – auch in der Gastronomie.
•Der Teilnehmerkreis für private Feiern ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
Sperrstunde in der Gastronomie um 23 Uhr.
•Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.

− dz