Schöllnach
Nach illegalem Autorennen: Fünf Sportwagen beschlagnahmt

19.01.2021 | Stand 21.09.2023, 2:20 Uhr

Auf Anordnung des Amtsgerichts wurden ein Porsche 981, ein BMW M 3, zwei BMW M 2 und einen BMW Z4 beschlagnahmt. Ob die Besitzer ihre Autos wiederbekommen, entscheidet sich im Prozess. −Fotos: Polizei

Die Teilnahme an einem illegalen Autorennen bei Schöllnach (Landkreis Deggendorf) könnte fünf Männer teuer zu stehen kommen - es werden ihnen vielleicht auch die Sportwagen genommen.

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hat jetzt Anklage gegen die Männer erhoben, wie aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Niederbayern hervorgeht. Ende Mai 2020 haben sich mutmaßlich mehrere Männer mit ihren hochmotorisierten Sportwagen zu einem illegalen Autorennen verabredet. Bei ihren gefährlichen Überholmanövern sollen sie ein in Richtung Oblfing fahrendes Ehepaar durch dichtes Auffahren bedrängt und nach dem Wiedereinscheren gefährdet haben, so das Polizeipräsidium.

Eine Streife der Deggendorfer Polizei konnte wenig später die fünf Männer im Alter zwischen 22 und 60 Jahren mit ihren Fahrzeugen – einem Porsche 981, einem BMW M 3, zwei BMW M 2 und einen BMW Z4 – kontrollieren und Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen einleiten.

Dauerhafte Einziehung der Autos steht im Raum



Die hochwertigen Fahrzeuge und die Führerscheine der Tatverdächtigen, die aus dem Raum München sowie aus dem Landkreis Passau stammen, wurden auf Anordnung des Amtsgerichts Deggendorf Ende August beschlagnahmt. Schmerzlich dürfte für die fünf Männer nicht nur der mögliche endgültige Entzug der Fahrerlaubnis sein, auch eine dauerhafte Einziehung der verwendeten Autos steht im Raum. Nachdem die Staatsanwaltschaft Deggendorf nun die Anklage beim Amtsgericht Deggendorf erhoben hat, obliegt diese Entscheidung dem zuständigen Richter.

Das Gesetz sieht seit Oktober 2017 für die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen eine Mindeststrafe von zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Wer Menschenleben gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Bis zu zehn Jahre drohen nach dem Gesetz demjenigen, der den Tod eines Menschen oder eine schwere Gesundheitsschädigung verursacht. Wer aufgrund eines solchen Rennens verurteilt wird, muss in der Regel auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das Strafgesetzbuch ermöglicht grundsätzlich auch die Einziehung der Kraftfahrzeuge.

− dz