Eggenfelden/Töging
SS-Runen ans eigene Haus gesprüht - Amtsgericht verurteilt 70-Jährigen

Angeklagter gesteht, leugnet aber Bedeutung der Zeichen

30.08.2021 | Stand 21.09.2023, 7:14 Uhr

Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je elf Euro hat das Amtsgericht Eggenfelden am Montag einen 70-Jährigen aus dem Grenzbereich der Landkreise Rottal-Inn und Altötting wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

Am 8. Mai hatte der Angeklagte eine ungewöhnliche Aktion an seinem Einfamilienhaus durchgeführt: Er beschriftete drei Seiten seines Hauses mit Hilfe einer roten Spraydose mit SS-Runen. Diese sind als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten. Außerdem sprühte er die Buchstaben "RF" an die Wände. Die Schmierereien waren auch für Passanten deutlich zu erkennen.

Gegen einen Strafbefehl in der Sache hatte der Mann zuvor Einspruch eingelegt, so dass es nun zur Hauptverhandlung kam. In der Verhandlung erklärte der Mann, der früher ein leitender Angestellter der Stadt Töging war, dass die Sprüh-Aktion am Eigenheim nur ein Test gewesen sei.

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