Wasser war wieder Thema im Gemeinderat Burgkirchen/Alz – dieses Mal nicht im Zusammenhang mit Perfluoroktansäure (PFOA) oder neuen Brunnen, sondern beim Erlass neuer Gebührensatzungen. In ihrer Gesamtheit führen die Gemeinderatsbeschlüsse dazu, dass die Burgkirchner mehr berappen müssen. Doch fällt der Gebührenanstieg so gering aus, dass die Bürger mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch davon beim Blick in ihr Portemonnaie gar nichts bemerken werden. Bei Großabnehmern sieht es natürlich anders aus.
Der Gemeinderat machte bei seiner Sitzung am Dienstagabend von den im November gefassten Vorratsbeschlüssen Gebrauch. Zur "Vorwarnung" der Bürger hatten die Räte damals bereits beschlossen, im Jahr 2021 die Wasserabgabesatzung und die Entwässerungssatzung zu ändern.
Unabhängig von der Vorabinformation der Burgkirchner gab es noch einen ganz praktischen Grund für die Vorratsbeschlüsse: Die Gebührenkalkulation ist kompliziert, deswegen hatte die Gemeindeverwaltung diese Aufgabe an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vergeben und der wurde im Jahr 2020 mit der Kalkulation nicht fertig. Inzwischen liegt die neue Kalkulation vor und wird nun umgesetzt.
Bei der Abstimmung votierten sämtliche Gemeinderäte für den Erlass einer zweiten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Burgkirchen. Das bedeutet im Endeffekt: Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,70 Euro.
Trinkwasser ist die eine Seite, die Entsorgung verschmutzten Wassers die andere. Auch darum muss sich die Gemeinde kümmern und sie kann das auch in den nächsten vier Jahren mit konstanten Kosten tun. Denn der Prüfungsverband kam zu dem Ergebnis, dass die Entwässerungsgebühren nicht verändert werden müssen.
Bei der Niederschlagswasserabgabe kann die Gebühr sogar von 0,36 auf 0,34 Euro pro Quadratmeter sinken.
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