Einen 34-Jährigen aus Burghausen hat das Traunsteiner Landgericht zum zweiten Mal wegen Betäubungsmittelkäufen im Darknet und wegen Drogenhandels zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Auf Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof das Urteil der Sechsten Strafkammer aus dem Jahr 2020 aufgehoben, allerdings begrenzt auf einige Punkte der Strafzumessung. So mussten zwei Einzelstrafen und die Gesamtstrafe neu fixiert werden.
Der BGH hatte den Fall letztes Jahr zurück nach Traunstein verwiesen. Den Schuldspruch als solches hatte das oberste deutsche Strafgericht nicht beanstandet. In diesem Teil war die ursprüngliche Entscheidung somit bereits rechtskräftig. Die Erste Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Heike Will erfüllte alle Auflagen des BGH und gelangte am Freitag erneut zu einer Gesamtstrafe in gleicher Höhe.