Altötting
Rehbock-Jagd: Gericht kassiert Landrats-Bescheide

Untere Jagdbehörde wollte verkürzte Schonzeit genehmigen – Eilentscheid des Bayerischen Verwaltungsgerichts

01.04.2022 | Stand 22.09.2023, 2:02 Uhr

Rehböcke dürfen eigentlich nur von 1. Mai bis 15. Oktober geschossen werden.

Von Landrat Erwin Schneider unterschriebene, die Schonzeit verkürzende Bescheide, den Abschuss in sechs Jagdrevieren im Landkreis Altötting schon ab 1. April zu erlauben, hat das Verwaltungsgericht München am Mittwoch in einem Eilverfahren für voraussichtlich ungültig erklärt und somit kassiert. Geklagt hatte der Verein Wildes Bayern.

Die Schonzeitverkürzung um den Monat April war für fünf private Jagdreviere im Bereich der Gemeinden Winhöring und Pleiskirchen sowie für den Staatsforst im Landkreiszentrum beantragt worden. Aus besonderen Gründen können Schonzeiten gemäß den Vorgaben des Bayerischen Jagdgesetzes seitens der Unteren Jagdbehörden durch Einzelanordnungen aufgehoben werden. Diese sah man im Landratsamt in den genannten Revieren als gegeben an.

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