Bayerisch Gmain
Kirchholz: Erneut das Gespräch suchen

23.11.2020 | Stand 20.09.2023, 2:06 Uhr

Um einen Rundweg ums Kirchholz zu anzulegen, hat die Bundeswehr zwei Abschnitte neu bauen lassen. Die schwarz eingezeichneten Strecken wurden angelegt. −Screenshot: G. Hassinger

Das Thema Kirchholz beschäftigte den Bayerisch Gmainer Gemeinderat vergangene Woche erneut. Andreas Burkhardt (Grüne/Bündnis 90) stellte einen Antrag, dass die Gemeinde nochmals mit der Standortverwaltung der Bundeswehr verhandeln solle, um das Betretungsverbot dahingehend zu ändern, dass die Bevölkerung außerhalb der Übungszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen das Gelände auf eigene Gefahr weiterhin rechtmäßig betreten darf. Mittlerweile ist von der Bundeswehr aber auch ein Rundweg um das Kirchholz fertiggestellt. Offiziell übergeben ist er aber noch nicht.

Das Kirchholz war ein gern genutztes Naherholungsgebiet für Bayerisch Gmainer und Reichenhaller Bürger sowie Gäste. Es war aber auch Übungsplatz für die Bundeswehr. Jahrzehntelang funktionierte das. Mit vermehrten Auslandseinsätzen der Bundeswehr stieg auch das Übungsaufkommen. Da es zudem immer wieder zu Sachbeschädigungen kam und eine Gefährdung während Übungszeiten ausgeschlossen werden musste, folgte ab 1. Juli ein Betretungsverbot für den Truppenübungsplatz, er wurde zum Militärischen Sicherheitsbereich. Der Unmut war groß. Allerdings einigten Bundeswehr und Kommunen sich auf die Erstellung eines Rundwegs. Der Standortälteste und stellvertretende Kommandeur der Gebirgsjägerbrigade 23, Oberst Peter Eichelsdörfer konnte im September zum Spatenstich laden. Die Bundeswehr führte den Wegebau durch: 1800 Meter Weg, drei Brücken und ein Steig mussten angelegt werden. Auf Nachfrage der Heimatzeitung teilte Markus Raab von der Verwaltung der Gemeinde Bayerisch Gmain nun mit, dass der Wanderweg zwar soweit fertiggestellt sei, aber noch nicht offiziell übergeben wurde. Andreas Burkhardt hatte bereits im Juli einen Antrag gestellt, dass die Gemeinde eine Klage erheben soll. Die sei aber nicht befugt gegen eine andere Behörde zu klagen, so das Fazit. In der jüngsten Sitzung bat er nun die Gemeinde nochmals, im Interesse der Bürger zu verhandeln, dass die in der Landschaftsschutzgebietsverordnung festgeschriebene Erholungsfunktion zumindest eingeschränkt erhalten bleiben soll. Aus der leitete Burkhardt ab, dass ein Rechtsanspruch auf Erholungsnutzung bestehe.

"Das ist schwierig für die Bundeswehr und schwierig für uns", meinte Bürgermeister Armin Wierer. Die Gemeinde sei rechtlich nicht in der Lage zu klagen, das könne nur der Bürger jeweils selbst oder eine Bürgerinitiative. Arnim Schläfke (SPD) erinnerte daran, dass es durchaus Gründe für das Betretungsverbot gegeben habe, und verwies damit auf Sachbeschädigungen und die Gefahr, dass jemand verletzt werden könnte und die Bundeswehr dafür haften müsse. Für Joachim Jost (Grüne/Bündnis 90) wollte das vorgeschlagene Gespräch abwarten und notfalls sie Sache rechtlich abklären lassen. Eine Initiative könne schließlich klagen. In der Abstimmung sprach sich das Gremium dafür aus, nochmals das Gespräch zu suchen. Wierer erinnerte daran, dass Eichelsdörfer derzeit in Mali sei.

− gh